Auch Sie haben große Anträge geschrieben, Sie müssen sich vielleicht mal mit Ihren Leuten aus dem Finanzausschuss austauschen. Wir haben beim Geldwäschetatbestand den All-Crimes-Ansatz gewählt. Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will versuchen, das Thema noch mal sachlich aufzuzäumen und die politischen Spitzen am Ende meiner Rede einzuordnen und auf Ihre Ausführungen zu antworten, Herr Krings. In § 100a steht bei der Geldwäsche aber immer noch: eine besonders schwere Vortat. Das ist nicht sonderlich klug, das passt nicht zusammen. Wir würden uns wünschen, dass, wenn wir Telefonüberwachungen machen und sie wegen Geldwäsche erlauben wollen, wir dort auch eine banden- oder gewerbsmäßige Begehung vorsehen; das halten wir für außerordentlich sinnvoll; es ist sehr klug, wenn man diese Dinge miteinander bedenkt. Ich will auf Ihre ernsten Hinweise eingehen, die Sie richtigerweise in dem Gesetzentwurf aufgeschrieben haben. Drei Viertel der Befragten fühlen sich direkt nach der Tat unsicher, hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen schon vor vielen Jahren in einer Studie festgestellt. Sie fühlen sich in ihrer gewohnten Umgebung unsicher. Jeder Zweite empfindet Macht- und Hilflosigkeit, hat Angst, berichtet von Schlafstörungen. Stresssymptome, Angstsymptome. Psychische Reaktionen sind häufig bei Opfern von Wohnungseinbruch zu beklagen. Frauen berichten häufiger von Unsicherheit und Angst; besonders junge und alte Menschen haben damit zu kämpfen. Nach einem Einbruch wächst häufig das Sicherheitsbedürfnis. Über 70 Prozent kontrollieren danach ihre Fenster und Türen häufiger. Viele rüsten im Nachgang mit Sicherheitstechnik auf: Alarmanlagen, bessere Riegel, bessere Schlösser. Fast jedes zehnte Opfer – das ist die Zahl, die ich gefunden habe; die ist schon schlimm genug – zieht danach um, zieht aus der gewohnten Umgebung weg. Weitere 15 Prozent würden das gerne, viele können sich das aber nicht erlauben, können sich das nicht leisten. Deswegen würde ich an dieser Stelle erst mal festhalten: Das ist ein schwerwiegendes Delikt, über das wir hier sprechen, und es ist gut und richtig, dass in der vorletzten Legislaturperiode genau dieses Delikt als Verbrechenstatbestand eingeordnet worden ist. Ich will die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik einordnen, weil sie gestern immer wieder angesprochen worden sind. Einordnen und Erklären hat nichts mit Relativieren zu tun; deswegen habe ich an den Anfang gestellt, was Geschädigte und Opfer erleiden und erwarten. Ich habe eine Zahl aus 2002 gefunden: 130 000 Einbrüche pro Jahr. Wir hatten hohe Spitzen; jeweils über 100 000 Einbrüche pro Jahr. Im Jahr 2015 – da werden sich viele dran erinnern – drehte sich die öffentliche Debatte dann nur um die Wohnungseinbruchskriminalität. Wir liegen jetzt bei, Gott sei Dank, nur noch 77 000 Einbrüchen, was schlimm genug ist. Um die Debatten der letzten Tage aufzugreifen: Hier ist die Polizeiliche Kriminalstatistik ziemlich aussagekräftig, weil diejenigen, die Opfer geworden sind, in der Regel zur Polizei gehen, weil sie den monetären Schaden ersetzt haben wollen. Lediglich bei Versuchstaten passiert das nicht immer; da verzeichnen wir noch ein Dunkelfeld. Das heißt, hier ist die Polizeiliche Kriminalstatistik sehr aussagekräftig. Ich will auf einen entscheidenden Zusammenhang zu sprechen kommen. Warum erwähne ich das? Weil es Gründe dafür gibt, dass wir von 167 000 Einbrüchen im Jahr 2015 – die Spitze – heruntergekommen sind auf 54 000 – natürlich coronabedingt – und jetzt 77 000 Einbrüche. Das hatte mehrere Ursachen, sagen die Forscherinnen und Forscher. Unter anderem war es richtig und wichtig, dass Gelder für die Aufrüstung im Bereich Prävention zur Verfügung gestellt worden sind. „Riegel vor!“ war eine Kampagne. Es gab viele andere mehr. Die Leute haben sich besser geschützt; das konnte man auch an den Zahlen aus der Wirtschaft ablesen. Sozialkontrolle ist ein ganz wichtiger Punkt. Wir haben dazu aufgerufen, dem Nachbarn, wenn man in den Urlaub fährt und abwesend ist, Bescheid zu sagen und ihn zu bitten: Ich bin nicht zu Hause. Pass bitte auf! – Das haben viele getan. Das ist ein ganz wichtiger Wirkungsmechanismus, der eine Rolle spielte. Dann sagte uns Europol: Die Tätergruppen, die Banden, sind abgewandert in Richtung Skandinavien. – Das war ein weiterer Grund. Und im Bereich der Bandenkriminalität – jetzt komme ich zu den Tätergruppen, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind – gab es herausragende Ermittlungserfolge. An dieser Stelle noch mal ein großer Dank an die Ermittlungsbehörden, die bis heute eine herausragende Arbeit geleistet haben. Auch ihnen verdanken wir den Rückgang; denn wenn eine Bande dingfest gemacht wurde, verhaftet wurde, dann passierten in der Folge viel weniger Taten, weil die Banden für besonders viele Taten Verantwortung tragen. Es ist wichtig, diesen Zusammenhang zu sehen. Jetzt arbeite ich mich weiter vor. Es gibt auch andere Täter – das haben wir in der Anhörung im Ausschuss gehört –; es gibt Gelegenheitstäter, es gibt Drogenabhängige, die das in Form von Beschaffungskriminalität machen. Bei denen, über die wir jetzt heute reden wollen, gibt es verschiedene Wirkungsmechanismen. Die Ermittlung ist – das muss man sagen – zu 100 Prozent Arbeit der Landespolizeibehörden. Die haben aufgrund der Rückgänge teilweise ihr Personal in diesem Bereich wieder abgebaut. Wir hatten positive Beispiele. Die Soko „Castle“ in Hamburg hatte sehr viele Erfolge vorzuweisen. Also, hier geht die Aufforderung an die Länder: Die Befugnisse, über die wir hier diskutieren, die im Übrigen niemand abschaffen will, müssen von qualifizierten Ermittlerinnen und Ermittlern umgesetzt werden. Das heißt, hierfür müssen die Landesinnenminister auch weiterhin Personal zur Verfügung stellen. Herr Krings, um das noch mal auf den Punkt zu bringen: Niemand will die Norm abschaffen; das ist mir nicht bekannt. Um das noch mal auszuschärfen: Dieser Punkt ist in der Debatte jetzt gerade nicht aufgetaucht. Es ist aber dennoch richtig, zu erläutern, warum es wichtig ist, dass sie nicht abgeschafft wird: Das ist – das haben wir gesagt – ein Verbrechenstatbestand und nichts Nebensächliches. Man muss erklären: Wenn die Polizei an einen Tatort kommt, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie man zu den Tätern vordringen kann. Das können Fingerabdrücke sein. Aber die Täter sind inzwischen einigermaßen schlau und ziehen sich Handschuhe an. DNA findet man nicht so häufig. In der Tat – Herr Krings, das haben Sie richtig dargestellt – kann man häufig über Funkzellenabfragen sehen, wie die Täter miteinander telefoniert haben. Deswegen ist die Reihenfolge richtig. Zu diesem Zeitpunkt kann die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft noch nicht zu Gericht gehen und kann sagen, dass es eine bandenmäßige Begehung ist, sondern das erfolgt anschließend – das haben wir auch im Ausschuss gehört – im Rahmen der weiteren Ermittlungen. So ist es richtigerweise von den Praktikern gesagt worden. Ich will, wenn Sie sich wundern, warum ich jetzt sage, dass wir den Antrag trotzdem ablehnen, einen anderen Punkt ansprechen. Es ist etwas zu beobachten: Sie fordern, liebe Union, in der jüngsten Vergangenheit ganz häufig die Änderung einzelner Befugnisnormen anhand eines einzelnen Blickbereichs. Es gibt aber ein weiteres Thema, das wir bei der Änderung des § 100a StPO im Blick haben, und das ist einer der Gründe für die Ablehnung jetzt. Weil wir das gerne gemeinsam machen wollen. Und wenn man schon an Befugnisnormen geht, dann geht es nicht nur um die Fragen von Evaluierungen. Man muss dann nicht insinuieren, die Ampel wollte irgendeine Vorschrift abschaffen. Das ist hier von keinem gesagt worden – deswegen dürfen Sie auch nicht so tun, als wenn das so wäre –, das wird nicht passieren, sondern wir versuchen, die Dinge ressortübergreifend zusammenzudenken. Deswegen hat unsere Fraktion eine eigene Arbeitsgruppe „Kriminalpolitik“ eingerichtet, wir wollen die Dinge miteinander gemeinsam denken. Wir versuchen, eine konsistente Politik vorzuhalten. – Was bleiben wir? Wir bleiben gar nicht stecken, sondern ich sage Ihnen ja: Niemand will diese Norm abschaffen. Also versuchen Sie nicht, so zu tun, um politisches Kapital daraus zu schlagen. Der Zeitpunkt Ihres Antrags lässt nichts anderes erkennen: Sie wussten genau, dass die Norm nicht auslaufen soll – das hat niemand gesagt –, Sie haben nur den Zeitpunkt aus Ihrer Sicht – als Opposition kann man das machen – geschickt gewählt, um politisches Kapital daraus zu schlagen, Herr Krings; das müssen Sie sich anhören, so leid mir das tut. Vielen Dank.