Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir als Union stehen für Sicherheit, Opferschutz und eine starke Justiz. Deshalb haben wir in dieser Wahlperiode bereits Anträge eingebracht, etwa zur Speicherung von IP-Adressen, zur Bekämpfung von Antisemitismus und eben auch diesen Entwurf zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls. Und was macht in dieser Zeit die Bundesregierung? Sie legen Gesetze vor, die Schwerkriminellen helfen, die Ermittlungen behindern, gerade im Bereich der Organisierten Kriminalität. Eine etwas unschöne Arbeitsteilung! Das gilt etwa für die Regelungen des Einsatzes von verdeckten Ermittlern, die Sie gerade vorgelegt haben, oder für das Cannabisgesetz, von dem Ihnen alle Praktiker sagen, es vergrößere den Schwarzmarkt und mache kriminellen Drogendealern das Leben einfach leichter. Und auch Einbrecher haben von dieser Ampelregierung offenbar nichts zu befürchten. Jeden Tag gibt es in Deutschland 180 Einbrüche. Die materiellen Schäden gehen jährlich in die Milliarden; aber noch viel schlimmer sind die nicht in Geld zu messenden Schäden. Wohnungseinbrüche stellen einen schwerwiegenden Eingriff in den persönlichen Lebensbereich dar. Wissenschaftliche Studien zeigen: Einbruchsopfer leiden dauerhaft unter dem Gefühl der Angst, der Erniedrigung und der Machtlosigkeit, und das alles im eigenen Zuhause, wo man sich doch besonders wohl und sicher fühlen sollte. Meine Damen und Herren, jedes fünfte Opfer zieht nach der Tat sogar aus seiner Wohnung aus. Angesichts steigender Einbruchszahlen ist es unverantwortlich, dass die Bundesregierung dieses Thema weiter ignoriert. Auf Betreiben der CDU/CSU-Fraktion hat die Große Koalition schon in der vorletzten Wahlperiode Wohnungseinbruchdiebstahl zum Verbrechen hochgestuft und damit eine Mindeststrafe von einem Jahr festgesetzt. In der letzten Wahlperiode war es erneut die Union, die bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchs mehr Befugnisse der Ermittlungsbehörden durchgesetzt hat, diesmal im Bereich Telekommunikationsüberwachung. Allerdings war der damalige Koalitionspartner SPD nur zu einer befristeten Befugniserweiterung bereit, und diese Frist endet im Dezember dieses Jahres. Sollte die Ampel also nicht rechtzeitig tätig werden, dann wird es ab Jahresende noch schwieriger, die Täter aufzuspüren. Wir wollen nicht mehr und nicht weniger als die erfolgreiche und wichtige, auch grundrechtssensible Regelung zur Telekommunikationsüberwachung entfristen; denn diese Aufklärungsmethode – das haben Sie richtigerweise gesagt – ist in vielen Fällen der einzige Ansatz für Ermittlungen. Fällt sie weg, dann laufen die Täter weiter frei herum und planen ihren nächsten Wohnungseinbruch. Meine Damen und Herren, Funkzellenabfragen können in diesen Fällen einen ersten Ermittlungsansatz liefern. Das gilt vor allem bei Tatserien in bestimmten Wohngebieten. In einem nächsten Schritt kann gemäß § 100a Absatz 2 StPO der betreffende Anschluss überwacht werden. Selbst der Einzeltäter ist auf Kommunikation angewiesen, etwa um seine Beute bei einem Hehler abzusetzen. Seine Nachrichten, seine Telefonate können daher unmittelbar dazu führen, ihn samt seinen Mittätern dingfest zu machen. Alle Praktiker, wirklich alle Praktiker aus Polizei und Staatsanwaltschaft haben in der Anhörung des Rechtsausschusses, egal von welcher Partei benannt, unseren Gesetzentwurf befürwortet und auf die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieser Regelung hingewiesen. Auch die durch das Justizministerium durchgeführte Evaluation beweist, wie erfolgreich und notwendig die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung ist. Die Botschaften der Praktiker scheinen es allerdings meist nicht in den Elfenbeinturm des Justizministeriums zu schaffen. Statt einer Entfristung stellt das Justizministerium allen Ernstes maximal eine weitere Befristung des Gesetzes in Aussicht. Dann soll das Ganze noch einmal evaluiert werden, und das, obwohl die bisherige Evaluation gezeigt hat, dass die Praxis bei Wohnungseinbrüchen von der Möglichkeit wirklich nur sehr sparsam und verhältnismäßig Gebrauch macht. Von den verschiedenen Behörden wurde die Überwachung des Fernmeldeverkehrs überhaupt nur in sage und schreibe 0,1 bis 3 Prozent der untersuchten Ermittlungsverfahren genutzt. Meine Damen und Herren, es mag ja sein, dass im Bundesjustizministerium noch überschüssige Personalkapazität vorhanden ist; bei unseren Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften gibt es die aber längst nicht mehr. Verschonen Sie also diejenigen, die uns schützen sollen, vor überflüssigem Papierkram, mit dem geprüft werden soll, was schon längst bewiesen ist. Die erste Zielgruppe dieser Bundesregierung sind offenbar nicht die rechtstreuen Bürger, die vom Staat erwarten, vor Straftaten wirksam geschützt zu werden. Sie machen Gesetze, die die Kriminalität erhöhen und deren Bekämpfung erschweren, und Sie wollen Gesetze, die ihren Erfolg im Kampf gegen Kriminalität bereits eindeutig bewiesen haben, weiter befristen. Wer wirklich, wie Sie das von sich behaupten, evidenzbasiert oder wenigstens vernunftbasiert Politik machen will, kann gar nicht anders, als zu einer Entfristung dieser Befugnis zu kommen. Ich kann Sie daher nur einladen, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.