Lieber Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Veröffentlichung der Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik ist eine gute Gelegenheit, um über Sicherheit, über Kriminalität und über das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu sprechen. Wenn es mehr Gewaltkriminalität gibt – und das ist das Ergebnis dieser Polizeilichen Kriminalstatistik –, dann sollten wir das nicht relativieren, nicht kleinreden, sondern hier eine offene Debatte über die Ursachen und mögliche Maßnahmen führen. Deswegen ist es gut, dass diese Aktuelle Stunde heute stattfindet. Es ist schon angesprochen worden, dass man – und damit haben die Innenminister der Länder ja auch schon begonnen – unterschiedliche Gründe für diesen Anstieg an Kriminalität finden kann. Da spielt die Zunahme an Gelegenheiten, an Dynamik in der Gesellschaft durch das Ende der Coronapandemie eine Rolle, es spielten die wirtschaftliche Perspektivlosigkeit und der Druck auf die Mitte der Gesellschaft durch Fragen wie die Inflation eine Rolle. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es spielt auch eine Rolle, dass wir in bestimmten Gruppen und in bestimmten Kreisen, gerade junger Männer mit Migrationshintergrund, eine Gewaltgeneigtheit haben, über die wir offen sprechen müssen und bei der wir uns Gedanken darüber machen müssen, wie wir zusätzlich in Präventionsmaßnahmen investieren können. Es nützt nichts, das kleinzureden. Wir können den Menschen ihre Alltagserfahrungen nicht diktieren und müssen darüber sprechen, wie wir gerade in dieser Gruppe etwas gegen Gewaltkriminalität machen können. Nun ist es aber so, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik keine besonders aussagekräftige Statistik ist. Es ist schon gesagt worden, dass hier bestimmte Aspekte viel zu kurz kommen. Die wissenschaftliche Seite kommt zu kurz, Fragen der Prävention kommen zu kurz, es kommt auch zu kurz die Frage des Dunkelfeldes. Deswegen hat der Kollege Emmerich richtigerweise darauf hingewiesen, dass im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist, dass der Periodische Sicherheitsbericht gesetzlich verankert wird. Wir müssen mehr Kenntnisse darüber erlangen, wie sich Kriminalität in der Gesellschaft entwickelt. Wir als Gesellschaft, als Politik müssen auch unsere Betrachtung der Fragen zur Gewaltkriminalität verbessern. Also ist es wichtig, dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag jetzt zügig umzusetzen. Es ist aber so, dass bestimmte Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag schon umgesetzt sind, und hier komme ich noch einmal auf die Beziehung zwischen Gewaltkriminalität auf der einen Seite und Migration auf der anderen Seite zu sprechen. Diese Koalition hat gerade erst im Januar ein Gesetz im Deutschen Bundestag verabschiedet, mit dem es erleichtert wird, Intensivtäter aus Deutschland abzuschieben. Es wird künftig so sein, dass jemand, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrere Raub-, Diebstahls- oder Körperverletzungsdelikte begangen hat, leichter abgeschoben werden kann. Das ist gut so, und ich erwarte, dass die Länder diese verschärften Abschieberegeln der Koalition jetzt auch anwenden, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Ja, natürlich müssen es die Länder richten. Bei jeder Straftat, die wir täglich erleben, liebe Kollegin Lindholz, werden als Allererstes die Polizeien der Länder angerufen. Ich kann ja verstehen, dass Sie die Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik gerne zum Anlass nehmen wollen, über die Bundesregierung zu sprechen – kein Problem; können wir hier gerne machen –, aber jeder Bürger, der sich an die Polizei wendet, der sich an die Sicherheitsbehörden wendet, wendet sich zuallererst an die Länder. Wenn es noch eines weiteren Beweises bedarf, dann verweise ich auf die Redeliste; denn der Landesinnenminister von Sachsen, Armin Schuster, kann dazu einiges sagen. Ich bin gespannt darauf, was er sagt. Aber dass Sie hier einen Landesinnenminister ins Rennen schicken, machen Sie ja nicht ohne Grund. Das machen Sie, weil die Länder die ersten Ansprechpartner sind. Wenn diese Koalition die Abschieberegeln verschärft, dann müssen die Länder diese Abschieberegeln auch anwenden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir darüber sprechen, was an Gesetzgebung bereits erfolgt ist, was umgesetzt werden muss, dann müssen wir auch darüber sprechen, wo noch nachgeschärft werden muss. Gerade haben wir eine Diskussion – zu Recht – über das Bundespolizeigesetz; das Bundespolizeigesetz wird sich bald im parlamentarischen Verfahren befinden. Und wenn wir über das Bundespolizeigesetz sprechen, dann müssen wir auch darüber sprechen, wie die Bundespolizei die Länder stärker bei Abschiebungen unterstützen kann. Wir als Freie Demokraten sind der Auffassung: Wenn die Bundespolizei im eigenen Zuständigkeitsbereich ausreisepflichtige Ausländer aufgreift, dann muss sie sich auch gleich um die Rückführung, um die Abschiebung kümmern dürfen. Das sollte ins Bundespolizeigesetz mit reingeschrieben werden. Deswegen werden wir eine weitere Ausweitung der Abschieberegeln im Bundespolizeigesetz im parlamentarischen Verfahren vortragen, und wir wollen das gemeinsam auch umsetzen. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren, für die Aufmerksamkeit. Ich wünsche noch eine spannende Debatte.