Zunächst einmal können Sie an der Rahmedetalbrücke sehen, dass es mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz – so heißt es richtig – deutlich schneller geht, weil wir jetzt auf einer sicheren Rechtsgrundlage mit einem Ersatzneubau beginnen konnten, ohne ein Planfeststellungsverfahren durchführen zu müssen, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen zu müssen. Selbstverständlich haben wir ein Interesse daran, dass die Infrastrukturprojekte, für die der Bund nach diesem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz verantwortlich ist, so schnell wie möglich umgesetzt werden. Der Neubau der Köhlbrandbrücke ist aber kein Projekt in der Baulastträgerschaft des Bundes.