Sehr geehrter Herr Kollege Oßner, die frühere Bundesregierung hat ein Klimagesetz eingeführt und dabei auch einen hohen CO2-Preis festgelegt. Wirtschaftswissenschaftler haben bereits erkannt, dass auch davon ein inflationärer Effekt ausgehen wird. Die Bundesregierung beabsichtigt in dieser Legislaturperiode die Einführung eines Klimageldes. Wir wollen also die Einnahmen, die dem Staat aus der Bepreisung von CO2 zusätzlich zuwachsen, an die Bürgerinnen und Bürger individuell zurückerstatten. Das ist ein Beitrag dazu, dass Marktkräfte bei der Transformation wirken können, ohne dass es zu einer individuellen Überforderungssituation bei den Bürgerinnen und Bürgern kommt.