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Sehr geehrter Herr Kollege Oßner, vielen Dank für Ihre Frage. – In der Tat hat die gegenwärtige inflationäre Entwicklung auch Einfluss auf die Steuerlast der Bürgerinnen und Bürger. Die frühere Bundesregierung hat die Inflationsentwicklung für dieses Jahr 2022 deutlich unterschätzt. Deshalb ist unser Steuertarif durch die frühere Bundesregierung nicht an die aktuelle Preisentwicklung angepasst worden.
Wir werden in diesem Jahr im Zuge des turnusgemäßen Progressionsberichts Vorschläge unterbreiten, sowohl für den Grundfreibetrag als auch für den Tarifverlauf 2023 und 2024. Die kalte Progression wird, was die Preissteigerung und ihre Auswirkung im Steuerrecht angeht, idealerweise bekämpft durch eine Veränderung am Steuertarif; das ist das Mittel der Wahl, und hier wird die Bundesregierung einen fairen Vorschlag machen.
Beifall bei der FDP)
Herr Oßner, haben Sie eine Nachfrage?