- Bundestagsanalysen
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Herr Kollege, vielen Dank für diese Frage. – Ich will zunächst ausführen, dass sich meine Aussage, dass Deutschland die eingebrachten Forderungen durchgesetzt hat, darauf bezog, dass wir als Bundesregierung, abgestimmt zwischen den beteiligten Ressorts, mit drei konkreten Forderungen in die Schlussphase der Verhandlungen über die europäische Verpackungsverordnung hineingegangen sind und der verhandelnden Präsidentschaft zugesagt hatten, dass Deutschland, wenn diese Forderungen aufgenommen werden, dann dieser Verordnung zustimmen wird.
Es ist ein wirklich sehr langer Prozess gewesen. In dieser Verordnung werden sehr viele verschiedene Dinge geregelt. Sie soll Verpackungsmüll bzw. Einwegmüll reduzieren an den Stellen, wo es sinnvoll ist. Sie soll Mehrweg stärken, den Rezyklateinsatz verbessern und damit auch die Kreislaufwirtschaft befördern. Diese Ziele konnten wir erreichen. Die Einigung zwischen den 27 Mitgliedstaaten war schwierig. Ich habe an verschiedenen Stellen zu dem Aspekt, den Sie hier für den Grenzhandel zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark vorgetragen haben, Gespräche geführt. Für eine Aufnahme der Forderung, die insbesondere von kommunalen Vertretern aus Schleswig-Holstein an uns herangetragen worden ist, war jedoch bei der Präsidentschaft und den Mitgliedstaaten keine Mehrheit absehbar, auch wenn, wie Sie richtig beschreiben, dieser Punkt bereits vorher in der Diskussion gewesen ist. Im Trilog ist diese Forderung aber nicht mehr aufgegriffen worden.
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