Ich habe als Vertreter der Opposition auf bestehende Missstände hinzuweisen. In diesem Zusammenhang muss ich darauf hinweisen, dass Sie, Frau Ministerin, die Hüterin des Grundgesetzes und damit auch der Meinungsfreiheit sind. Deshalb die klare Frage: Halten Sie es tatsächlich für rechtmäßig, dass eine 16-jährige Schülerin aus dem Unterricht geholt wird und aufgrund einer legitimen Meinungsäußerung – sie hat keinen Straftatbestand erfüllt, sie hat keinen Bußgeldtatbestand erfüllt, sie hat keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt – von der Polizei ohne Anwesenheit der Eltern eine Gefährderansprache erhält, oder ist es nicht vielmehr so, dass es sich hier um einen unzulässigen staatlichen Eingriff handelt, der klar verurteilt werden muss?