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Also, ich will es noch mal sagen: Es gibt keine Grundlage dafür. Selbstverständlich kann man den Staat verhöhnen, eine Regierung kritisieren. Das ist von der Meinungsfreiheit in Deutschland gedeckt, und das kann man unter Artikel 5 des Grundgesetzes subsumieren.
Ich sprach von Hasskriminalität, die zu Gewalt führt. Das habe ich auch ausdrücklich in dieser Pressekonferenz gesagt und habe es mit einem Beispiel unterlegt, nämlich mit dem skrupellosen Erschießen von Dr. Walter Lübcke, dem ehemaligen Regierungspräsidenten in Hessen und einem wirklich guten Bekannten meinerseits. Das bekämpfen wir. Und es obliegt einer Verfassungsministerin, den Staat vor so etwas zu schützen, meine Damen und Herren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Dafür ist das Verfassungsrecht da!)
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Nächste Fragestellerin ist die Kollegin Sandra Bubendorfer-Licht, FDP-Fraktion.