Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter, dass Sie mir die Gelegenheit geben, dazu Auskunft zu erteilen. Es gibt für den automatisierten Abgleich noch keine Rechtsgrundlage;
aber es gibt für Gesichtserkennung die Möglichkeit, unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen – das kann ich Ihnen auch gerne zuschicken – mit öffentlich zugänglichen Fotos einen Abgleich zu machen. Das gibt es sehr wohl, vieles ist ja frei zugänglich. Wie gesagt, es sind enge rechtliche Voraussetzungen. Wenn wir zu der Erkenntnis kommen, dass das nicht ausreicht, dann bin ich offen – das habe ich Ihnen zugesagt – für Änderungen.