Ganz herzlichen Dank. – Frau Ministerin, zunächst einmal: Das ist die Befragung der Bundesregierung, und dass Sie uns jetzt in einer Antwort AfD-Rhetorik vorwerfen, finde ich unangemessen. Wir sind ja beim Thema Terrorbekämpfung. Wir hatten Sie vorhin gefragt, ob es eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum gibt. Sie haben gesagt, das gebe es sehr wohl. Wir haben jetzt die Zwischenzeit genutzt und geforscht. Wir finden keine. Vielleicht haben Sie Herrschaftswissen. Vielleicht könnten Sie uns sagen, ob es eine Rechtsgrundlage für den automatisierten Abgleich von alten Fahndungsfotos mit öffentlichen Fotos im Internet gibt. Gibt es das und, wenn ja, wie eng müssen eigentlich die Voraussetzungen bislang formuliert sein, wenn man nicht einmal RAF-Terroristen jagen kann?