Herr Abgeordneter, ich könnte es mir einfach machen und sagen: Ich verstehe Ihre Frage gar nicht, weil ich nicht weiß, wo wir die Meinungsfreiheit einschränken. Sie haben wie die AfD das Demokratiefördergesetz erwähnt. Ich sage es noch mal: Die Bekämpfung von Hasskriminalität ist wichtig. Es ist wichtig, dagegen vorzugehen, wenn andere Menschen unter Androhung von Vergewaltigungen ihre Meinung nicht sagen dürfen oder dazu gezwungen werden, Dinge zu tun, die sie nicht tun möchten, oder wenn gegen Muslime und Juden gehetzt wird. Wir sind sicherlich einer Meinung, dass es für die Meinungsfreiheit, die in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist, eine natürliche Grenze gibt, wenn die Strafrechtsgrenze dort erreicht ist. Die – und nur die – bearbeiten wir, und gegen sie wenden wir uns. – Herr Kollege Baumann, Sie sind zwar nicht dran; aber es gibt Grenzen im Grundgesetz. Auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen, nämlich dort, wo andere in ihren Rechten eingeschränkt werden. Das und nichts anderes tun wir. Ich finde wirklich interessant, dass Sie von der CDU/CSU mittlerweile die AfD-Rhetorik übernehmen. Denn ich sage es noch einmal: Das Demokratiefördergesetz, das Sie wieder erwähnt haben und das beispielsweise meinem Vorgänger, Herrn Seehofer, sehr wichtig war, ist mitnichten ein Gesetz, das sich gegen Rechtsextremismus richtet. Es ist ein Gesetz, das die Zivilgesellschaft im kirchlichen Bereich und im Kampf gegen Islamismus, gerade in Bezug auf Judenfeindlichkeit, unterstützt. Deswegen habe ich vorhin den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden genannt. Genau solche Menschen wie er wollen, dass das Gesetz aus all diesen Gründen umgesetzt wird. Es betrifft das gesamte Extremismusspektrum.