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Herr Abgeordneter Throm, ich glaube, Sie müssen bei den acht Verordnungen, die GEAS betreffen, den Ausgleich der Staaten insgesamt sehen. Es sind 27 Mitgliedstaaten, die darum gerungen haben, welches der beste Weg ist, immer mit Blick auf die Frage der Verantwortung auf der einen Seite und der Solidarität auf der anderen Seite. Es war immer sehr wichtig, dass die Außenstaaten auch die entsprechende Unterstützung der anderen Länder, wie beispielsweise Deutschland, bekommen. Deswegen wurde sorgfältig darüber verhandelt, wie lange diese Zeiträume dauern, die Sie gerade angesprochen haben.
Natürlich waren die Länder an den Außengrenzen nur dazu bereit, wenn es solche Grenzen gibt; sonst würden sie nämlich die komplette Verantwortung für alle Asylbewerberinnen und -bewerber, die in die Europäische Union einreisen möchten, bekommen.
Deswegen musste man Kompromisse finden, und das gehört zur Kompromissfindung dazu.
Wie gesagt, ich finde, es ist eine ausgeglichene Regelung zwischen Verantwortung und Solidarität der Staaten an den Außengrenzen und der von Sekundärmigration betroffenen Staaten. Ich bin sicher, dass es dieser europäischen Lösungen bedarf.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank. – Nächster Fragesteller ist der Kollege Christoph de Vries, CDU/CSU-Fraktion.