Das LNG-Beschleunigungsgesetz hat in diesem Bereich keinerlei Standardabsenkungen vorgenommen. Das heißt, alle Einleitungsgesetze müssen auch für dieses LNG-Terminal beachtet werden. Das sind die Genehmigungen, die vor Ort erteilt werden müssen. Das betrifft auch die Aufsichtsbehörden, die dies vor Ort überwachen müssen. Wenn es dort Schwierigkeiten gibt, müssen die vor Ort behoben werden. Das Gesetz lässt hier keine anderen Spielregeln zu als die, die schon vor der Novelle des LNG-Beschleunigungsgesetzes gegolten haben.