Dann stellt sich noch mehr die Frage, warum Ihre Sicherheitsbehörden dieses Instrument nicht schon früher genutzt haben. – Aber bei aller Entschlossenheit: Zur Terrorabwehr gehört auch die Speicherung von IP-Adressen. Wir warten seit 2022 auf Ihre Zusage, dass Sie eine Rechtsgrundlage schaffen, dass zukünftig auch zur Terrorabwehr derartige IP-Adressen gespeichert werden können.
Der Bundeskanzler hat bei seiner Befragung am 15. November noch gesagt: „Ich kann Ihnen sagen: Das werden wir sehr zeitnah hinbekommen.“ – „Sehr zeitnah“; das ist jetzt vier Monate her. Deswegen meine Frage: Wann kommt die Rechtsgrundlage, wann kommt Ihr Vorschlag, und wie sieht er aus?