- Bundestagsanalysen
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Herzlichen Dank für die Frage, Frau Abgeordnete Wegge. – Bereits im letzten Jahr wurde aus meinem Haus ein Gesetzentwurf dazu vorgelegt, der noch nicht durchs Kabinett ist, sich aber in der Abstimmung in der Bundesregierung befindet.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass es Lücken gibt, die wir schließen sollten, insbesondere in der Frage der Geeignetheit, wann also jemand eine Waffe tragen darf und wann nicht, und wie das überprüft werden kann. Wir haben bei dem furchtbaren Anschlag in Hamburg leider sehr bitter erleben müssen, dass, gerade wenn psychische Auffälligkeiten vorhanden sind, es doch besser wäre, wenn die Behörden die Möglichkeit hätten, dies auch zu überprüfen und dann die Waffenbesitzkarte frühzeitig zu entziehen. Daran arbeiten wir weiterhin.
Außerdem haben wir im Waffengesetz Lücken geschlossen. Beispielsweise sollten auch die Inhaber einer Schreckschusspistole einen Kleinen Waffenschein haben. Um auch das in Deutschland besser kontrollieren zu können, halte ich das für wichtig. Das Gleiche gilt für die Armbrust. – Vielen Dank.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
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