Das entspricht der Größenordnung des Verteidigungshaushaltes oder des Haushaltsvolumens eines großen Bundeslandes. Diese Kosten kann weder Deutschland noch irgendein anderes Land in Europa nachhaltig tragen. Da hilft es nichts, wenn Sie das beschweigen und Ersatzschauplätze suchen. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits im Januar haben wir uns mit der Anhebung der Einkommensgrenzen im Gemeindefinanzreformgesetz beschäftigt. Es geht dabei um Höchstgrenzen für die Einkommen von einzeln und zusammen veranlagten Einwohnern, bis zu denen die daraus resultierenden Steuern den Wohnsitzgemeinden zufließen. Die Betragserhöhungen entsprechen in etwa der Inflation seit gut zehn Jahren und erzeugen somit nahezu gleiche Verteilungswirkung wie zuvor. Der Gesetzesvorschlag der Regierung findet daher unsere Zustimmung. Erstaunlicherweise hat ein SPD-Abgeordneter jüngst im Finanzausschuss aus Anlass dieser Gesetzesnovelle eine Diskussion über die Gemeindefinanzen im Allgemeinen ausgelöst – Herr Daldrup, durchaus interessant. Der Kollege brachte eine erhöhte Umsatz- und Einkommensteuerbeteiligung der Kommunen ins Spiel, wie eben gehört. Naheliegend ist allerdings die Vermutung, dass die Kommunen mindestens seit 2015 strukturell damit überfordert sind, einen Teil der Folgelasten der millionenfachen Masseneinwanderung tragen zu müssen. Eine durchschnittliche jährliche Nettozuwanderung seit dieser Zeit in Höhe von rund 300 000 Personen – das Ukraine-Thema außen vor gelassen – entspricht in der jährlichen Größenordnung einer mittleren Großstadt. Die jährlichen Gesamtkosten dieses Vorgangs, die von Bund, den Ländern und den Kommunen getragen werden, belaufen sich eher über als unter 50 Milliarden Euro. Wenn in dieser Lage eine Umverteilung von Steuereinnahmen zwischen den Ebenen diskutiert wird – ein ganz origineller Vorschlag von dem Kollegen –, dann ist das wie mit der zu kurzen Bettdecke: Was ich an einer Stelle zudecke, erzeugt an der anderen ein neues großes Loch. Da diese einfachen Zusammenhänge eigentlich jeder begreifen müsste, kämpft das linke politische Spektrum gegen die Schuldenbremse. Damit wird jedoch kein Problem gelöst, sondern die vorhandenen nur vergrößert. Eine Problemlösung geht nur über die Ausgabenseite. Neben anderen Kosten sind die Migrationskosten radikal zu reduzieren, wenn wir jemals wieder finanzielle Souveränität in Deutschland erringen wollen. Damit komme ich zur Großlegende von der Fachkräfteeinwanderung zur Lösung unseres demografischen Problems. In Dänemark wird seit Jahren rationale Migrationspolitik gemacht, und in den Niederlanden wird sie von der Regierung beauftragt. In Deutschland gibt es neue valide finanzwissenschaftliche Studien zu diesem Thema. Der statistische Normalfall – so etwas wie der Eckrentner – führt bei Asylbewerbern und Schutzsuchenden über lange Zeit pro Fall zu einer Unterdeckung von bezogenen Staatsleistungen im Verhältnis zu Eigenbeiträgen dieses Personenkreises an den Staat in Höhe von 475 000 Euro pro Person; beim Familiennachzug sind es minus 275 000 Euro. Die deutsche Studie, welche die Gesamtmigration in aggregierter Form betrachtet, kommt zu dem Fazit – ich zitiere –: Das heißt in arabischen Zahlen: rund 6 Billionen Euro. Der Vergleich von fünf Szenarien – ich komme gleich zum Schluss, Frau Präsidentin –, darunter solchen mit „erhöhter Qualifikation und zusätzlicher Erwerbsmigration“, führt in allen Fällen zu größeren fiskalischen Verlusten als die Variante „zukünftig keine Migration“. So viel Realität – – ja, letzter Satz – werden die linken Eiferer nicht ertragen. Sie meiden solche Informationen. Deshalb wissen sie nichts, und sie wissen nicht einmal, dass sie nichts wissen.