Diese Beispiele gibt es. Aber sie sind mit dem Arbeitszeitrecht nicht vereinbar, weil die Ruhezeiten nicht eingehalten werden. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne, Sie erleben hier eine Debatte, an der man erkennt, dass wir ein Thema aufgegriffen haben, das alle wohl so sehr pickt, dass sie sich so aufregen – nein, das wissen Sie nicht, Frau Müller-Gemmeke – und so unsachlich und am Antrag vorbei diskutieren, wie das hier passiert. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das ist dem Thema wirklich nicht angemessen. Herr Kober, ich fange mal mit Ihnen an. Ich hatte mir vorgenommen, die vier Punkte vorzulesen, die wir im Antrag aufgeführt haben; Sie haben einen Punkt schon genannt. Ich will mal sagen: Der Antrag greift im Ergebnis genau das auf, was die Bürgerinnen und Bürger wünschen: Flexibilität. Aber für Sie ist das überhaupt kein Thema. Der dritte Punkt, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit einzuführen, bedeutet ja kein Mehr an Arbeitszeit, sondern es soll eine Abweichung von einem Achtstundentag im Rahmen der Wochenarbeitszeit möglich sein. – Nein, ist es eben nicht, Kollege Rützel. Ich will noch mal auf den Antrag verweisen. Es gibt einen Punkt, den Herr Kleinwächter, auch Sie, Frau Müller-Gemmeke, und auch Herr Dieren angesprochen haben. Herr Dieren, Sie haben aus unserem Antrag vorgelesen, was im Rahmen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie möglich ist. Den letzten Satz will ich deutlich hervorheben: – den es gibt – Lesen Sie mal den letzten Satz im Antrag! Da steht genau das. Das heißt, Ihre Befürchtungen fallen komplett hinten runter. Die gleichbleibende Wochenhöchstarbeitszeit gibt schon Flexibilisierung. Kollege Rützel, Sie sagen: Das ist alles möglich. – Nein, ist es eben nicht. Ich gebe mein Lieblingsbeispiel, das ich auch in meiner letzten Rede schon gegeben habe. Eine erziehungsberechtige Person sagt für sich selber: Ich möchte Familie und Beruf miteinander vereinbaren, will morgens von acht bis eins arbeiten, während die Kinder in der Kita oder in der Schule sind, will den Nachmittag mit den Kindern verbringen, wenn sie zu Hause sind, und will mich abends noch mal von acht bis elf Uhr hinsetzen. Das heißt im Ergebnis: Es gibt eine Flexibilisierung, die das europäische Arbeitszeitgesetz ermöglicht, aber Sie wollen sie den Bürgerinnen und Bürgern verwehren. Deswegen: Diesen Antrag so ins Lächerliche zu ziehen, macht Sie selber lächerlich, weil Sie, Herr Kober, – – mit Ihren Ankündigungen im Koalitionsvertrag überhaupt nicht zurechtkommen und nichts erreichen. Sie sollten mal Ihre Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen.