Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Spahn, mit Rhetorik allein lässt sich die Energiewende mit Sicherheit nicht zum Gelingen bringen. Das ist ein plumper Versuch, der auf jeden Fall zum Scheitern verurteilt ist. – Sie steigen auch noch drauf ein, Frau Klöckner. Dann weiß ich ja, was von Ihrer Rede zu erwarten sein wird. Sie werden auch nur in das gleiche Horn blasen. Wenn ich trotz der zur Schau gestellten, übertriebenen Rhetorik auf Ihre Kritik eingehen wollte, müsste ich meine Rede jetzt komplett zur Seite legen und eins zu eins, Satz für Satz widerlegen, was Sie da gerade erklärt haben. Ich nehme nur ein paar Beispiele heraus, weil ich hier auch noch ein paar andere Dinge zum Besten geben möchte, die auch was mit den Fakten zu tun haben, was bei Ihrer Rede leider nicht der Fall war. Sie beklagen zum einen, dass Ihnen der Netzausbau nicht schnell genug voranginge. Dann sagen Sie, wir sollten den nach Ihren Worten „überdimensionierten“ Netzausbau doch lieber sein lassen. Sie sagen, die Stromkosten würden immer weiter steigen. Fakt ist doch, dass der Netzausbau jetzt so schnell vorangeht wie nie zuvor. Wir haben im letzten Jahr Baugenehmigungen für Leitungen im Umfang von 4 500 Kilometern Länge erteilt. 2022 hatten wir Baugenehmigungen für gerade mal 300 Kilometer erteilt. Das ist doch ein eklatanter Unterschied. Mit den gesetzlichen Regelungen, die wir geschaffen haben, haben wir die Befähigung zur Beschleunigung der Energiewende geschaffen. Daraus lässt sich natürlich ableiten, dass die folgenden Jahre entsprechende Beschleunigungen bringen. In der Tat lässt der Bundesrechnungshof dies außer Acht – insofern ist das eine völlig legitime Kritik am Bundesrechnungshof –, weil er für diesen Bereich überhaupt kein Mandat hat, und das weiß er auch. Genau deswegen stehe ich auch zu der Kritik. An der Stelle, wo der Bundesrechnungshof kein Mandat hat – er hat die Kostenanalyse zu erstellen – und er energiewirtschaftlich argumentiert, muss er natürlich damit rechnen, dass ihn die energiewirtschaftliche Expertise widerlegt. Ich habe mühsam gesucht, um wissenschaftliche Statements zu finden, die die energiewirtschaftlichen Thesen des Bundesrechnungshofs stützen. Ich habe keine gefunden. Ich habe nur Kritik gefunden, und zwar nicht parteipolitischer Natur. By the way: Wir wissen alle um das Parteibuch von Herrn Scheller. – Es ist so. Wir wissen um das Parteibuch, und wir wissen auch um seine vorherige Funktion. Ich habe ihm nichts unterstellt. Ich sage nur: Wir wissen um das Parteibuch. Ich möchte noch mal klarstellen: Das, was an energiewirtschaftlicher Kritik im Bericht des Bundesrechnungshofes zu finden ist, findet keinen Widerhall in der Wissenschaft. Im Gegenteil, das wird von der Wissenschaft sogar landauf, landab kritisiert. Wir sind in der Aktuellen Stunde. Ich möchte gleichwohl noch mal auf den Inhalt eingehen. Wenn der Bundesrechnungshof diesen Exkurs wagt, scheue ich mich nicht, mich damit auseinanderzusetzen. Zum Beispiel heißt es in dem Bericht, dass wir eine Umkehr brauchen. Das ist eine Aussage in dem Bericht. Eine Umkehr würde ja bedeuten, dass wir zum Beispiel zur Atomenergie zurückkehren. Interessanterweise findet man auch bei Ihnen im Grundsatzprogramm wieder, dass man zur Atomenergienutzung zurückkehren soll. Wenn man sich die Zahlen – das ist faktenbasiert, was ich hier sage; das lässt sich überall nachlesen – zu den Kosten der Atomenergie anschaut, dann stellt man fest, dass sie in den letzten Jahren um 33 Prozent bis 49 Prozent gestiegen sind – gestiegen! Bei der Solarenergie sind die Kosten um 90 Prozent gesunken; bei der Windenergie sind sie um 70 Prozent gesunken. Die Atomenergiegewinnung ist weltweit die teuerste Form der Energiegewinnung. Das sind Fakten; die können Sie überall nachlesen. Das habe ich mir nicht ausgedacht. Wenn jetzt der Bundesrechnungshof – die Betonung liegt auf „Rechnungshof“ – fordert, eine Umkehr vorzunehmen, dann frage ich mich: Wie soll denn die Umkehr aussehen? Insofern kann nur dringend geraten werden – auch in Richtung Bundesrechnungshof –, dass die Institutionen, die wir autorisiert haben – und es ist im Grundgesetz verankert, wozu sie autorisiert sind –, auch tatsächlich die Expertise liefern, für die sie autorisiert wurden, damit auch das Ansehen dieser Institutionen nicht leidet. Und das kann man eben leider bei den Aussagen, die ich gerade zitiert habe, nicht wiedererkennen. Gleiches gilt übrigens auch, wenn ich das noch hinzufügen darf, etwa für die Prognose, dass wir mehr Gaskraftwerke bräuchten. Man kann nicht einerseits behaupten, es gebe Probleme in der Versorgungssicherheit und bei den Umweltprüfungen, andererseits aber ein Konzept vorschlagen, das auch in der Wissenschaft nicht auf der Basis von Fakten nachvollziehbar ist, – – und genau die Instrumente, die sehr wohl zur Kapazitätssicherung führen würden, wie zum Beispiel auch die Auslastung von bestehenden Biogaskraftanlagen, völlig außer Acht lassen. Auch hier sind die Statements zur Energiewende, die vom Bundesrechnungshof getätigt wurden, weder ökonomisch – – ja, der letzte Satz – noch wissenschaftlich nachvollziehbar. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.