Das ist durch die Besetzung des Arbeitsstabes so auch ein Stück weit sichergestellt worden. – Jetzt darf ich direkt nachfragen: Sie wollen sich als Exekutive zurückhalten, richtig? Dann darf ich Sie fragen: Warum wurde denn durch die Exekutive, im Bundeskanzleramt, ein Rechtsgutachten erstellt, das innerhalb der Legislative lediglich einer Regierungsfraktion zur Verfügung gestellt worden ist und in dem genau diese Fragen formuliert wurden – ob es rechtskonform ist, sich so verhalten zu können –, wenn Sie doch aus der Exekutive hier keinen Einfluss nehmen können und wollen?