Vielen Dank, Herr Kollege Kuhle. Jetzt bekomme ich doch etwas mehr Redezeit. Zum Ersten. Sie haben das Thema „geringfügige Mengen“ angesprochen. Laut Opportunitätsprinzip – dieser Grundsatz gilt – werden all diese Verfahren nach §§ 153, 153a StPO eingestellt. Das geht mit einem Knopfdruck. Das Zweite. Sie haben angesprochen, dass 180 000 Fälle pro Jahr zu bearbeiten und teilweise auch zu verurteilen sind. Beim Diebstahl sind es viel mehr. Bei der Leistungserschleichung sind es viel mehr. Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort, bei der Trunkenheitsfahrt, bei der Straßenverkehrsgefährdung, bei der Körperverletzung sind es viel mehr. Legalisieren wir das jetzt alles? Dann haben wir nämlich weniger zu tun. Der nächste Punkt. Sie sprachen von „alten Fällen“. Für diese Formulierung bin ich Ihnen dankbar. Das sind Fälle, die abgeschlossen sind, die rechtskräftig sind, die in der Vollstreckung oder schon vollstreckt sind. Und diese Fälle machen wir alle wieder auf; Gesamtstrafen, die mühsam gebildet wurden, machen wir alle wieder auf. Wir müssen die Vollstreckungsreihenfolge überprüfen. All das muten Sie den Staatsanwaltschaften und der Justiz zu. Glauben Sie wirklich, dass Sie durch das Verhindern des Hinzukommens neuer Fälle, wenn Sie jetzt Cannabis legalisieren, eine so starke Entlastung schaffen können, dass all die bereits vorhandenen Fälle, die ich genannt habe, damit kompensiert werden? Schlusssatz von meiner Seite. Wenn das Ihre Auffassung ist, dann ist der Deutsche Richterbund blöd, dann ist die Vereinigung der Staatsanwälte blöd, dann sind die Justizminister der Länder blöd, dann sind die alle blöd, weil sie alle genau davor warnen. Danke schön.