Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft ist zuständig für alle Fragen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der Tabakerzeugnisse, aber auch des Hanfanbaus in der Landwirtschaft. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe noch immer ganz unter dem Eindruck der gestrigen Eklats bei der Debatte im Agrarausschuss. Dort hatte die Beschlussfassung über das Cannabisgesetz auf der Tagesordnung gestanden. Wir als Union hatten dazu eine inhaltliche Debatte beantragt. Dieser Antrag wurde ohne nähere Begründung von den Kollegen der Ampelkoalition, übrigens mit Zustimmung der AfD, abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Cannabisgesetz hätte deshalb zwingend auch eine inhaltliche Debatte im Agrarausschuss erfordert. Entweder Sie stehen zu diesem Gesetz, dann hätten Sie darüber aber auch eine inhaltliche Debatte in den Fachausschüssen zulassen müssen, oder aber Sie haben Bauchschmerzen bei diesem Gesetz – was ich im Übrigen gut verstehen könnte –, dann dürfen Sie es nicht verabschieden. Ihre Haltung gestern im Agrarausschuss war schwach und undemokratisch. Nun aber zu den beiden Anträgen der AfD. Einige der Forderungen aus diesen Anträgen wären tatsächlich sinnvoll. Hierzu zählen die Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht, die Einführung eines aktiven Wolfsbestandsmanagements, der sofortige Bürokratieabbau für landwirtschaftliche Betriebe und die Abschaffung der verpflichtenden Flächenstilllegungen. Die übrigen Punkte, die die AfD-Fraktion allerdings in ihren Anträgen aufgeführt hat, sind allerdings grober Unfug. Deswegen werden wir beide Anträge auch geschlossen ablehnen. Ein Stoppen des Mercosur-Abkommens zum Beispiel widerspricht jeglichen ökonomischen und geopolitischen Realitäten. Ebenso entzieht sich die Forderung nach einem Verbot oder einer Beendigung der Wiedervernässung von Mooren jeglicher ökologischen Vernunft. Es handelt sich um ein hingeschludertes Sammelsurium an Einzelforderungen, welche größtenteils in Ihren Anträgen noch nicht einmal begründet werden. Die Anträge lassen sich vielleicht für Ihre Arbeit auf Tiktok verwenden und dort ausschlachten, erfüllen aber nicht die Anforderungen an eine seriöse Arbeit hier im Deutschen Bundestag. An Scheinheiligkeit sind diese Anträge auch nicht zu überbieten. Eine Partei, die den Dexit fordert und Subventionen generell ablehnt, verkennt dabei, dass genau diese Subventionen einen wesentlichen und zurzeit jedenfalls noch unverzichtbaren Anteil am Einkommen der deutschen Landwirtschaft darstellen. Die Folgen der AfD-Anträge wären Arbeitslosigkeit, Produktionskostensteigerungen, Rückgang der Exporte. Das alles würde nicht nur einen Strukturwandel, sondern einen Strukturbruch in der Landwirtschaft bedeuten. Und das wäre das Ende der mittelständischen bäuerlichen Familienbetriebe. Doch was hilft der deutschen Landwirtschaft wirklich? Wer die Landwirte wirklich entlasten möchte, der treibt folgende Maßnahmen voran: erstens steuerliche Entlastungen und Maßnahmen zur Stärkung der einzelbetrieblichen Risikovorsorge – Stichwort „Risikoausgleichsrücklage“ –, zweitens die Rückkehr zur Gewinnglättung – von uns schon seit Langem gefordert –, drittens den ungehinderten Zugang der Landwirte zu den Kapitalmärkten und die Verhinderung einer Schattengesetzgebung durch EU-Taxonomie – – nein –, viertens eine Junglandwirteförderung, um Berufseinsteigern eine stabile Existenzgrundlage zu bieten, fünftens die dauerhafte Fortführung der Agrardieselsteuerentlastung, sechstens die Anpassung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens, um landwirtschaftlichen Betrieben den schnelleren Zugang zu innovativen Produkten zu geben, siebtens die Gewährleistung eines Vertrauensschutzes für neue und umgebaute Stallanlagen durch eine 20-jährige Genehmigungsgültigkeit, um Planungssicherheit herzustellen, achtens die Beibehaltung der Pauschalierungssätze für die Umsatzsteuer und neuntens natürlich diverse Maßnahmen im Bereich des Bürokratieabbaus: Vereinheitlichung und Verkürzung der Aufbewahrungsfristen im Steuer- und Handelsrecht, Anhebung der Umsatzgrenze bei der Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 Umsatzsteuergesetz auf 800 000 Euro, weiterhin die Vermeidung von Datenmehrfacherhebungen in der Nutztierhaltung und zuletzt auch die Streichung der Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz der Betriebe. Wer das Höfesterben in Deutschland verlangsamen will, der muss günstige Rahmenbedingungen für die deutsche Landwirtschaft schaffen. Genau dies vermisse ich bei den Schaufensteranträgen der AfD, aber auch bei der Agrarpolitik der Bundesregierung. Vielen herzlichen Dank.