Diese Punkte möchte ich Ihnen einfach mit auf den Weg geben, weil ich glaube, an der Stelle ist es wirklich nötig, noch einmal in die Revision zu gehen. Ich freue mich auf die weitere Beratung. Herzlichen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich am Ende dieser Debatte und noch mal ganz grundsätzlich vor der Klammer zwei Dinge feststellen: Erste Feststellung. Ja, ich glaube, es ist wichtig und gut, dass man sich nach 25 Jahren erneut um eine Reform des Postgesetzes kümmert. Zweite Feststellung. Ja, wir waren in unterschiedlicher Farbenlehre schon öfters an einem solchen Punkt, geschätzter Kollege Houben, auch unter Ägide eines FDP-geführten Wirtschaftsministeriums. Und deswegen ist es grundsätzlich schon einmal gut, dass man sich nach 25 Jahren über eine solche Revision gemeinsam auseinandersetzt. Jetzt innerhalb der Klammer: Zweifelsohne gibt es Unterschiede in der Wahrnehmung dessen, was Sie jetzt hier vorgelegt haben. Feststellung Nummer eins, die mir wirklich am Herzen liegt – ich möchte das als jemand sagen, der aus einem ländlichen Raum stammt, und ich beziehe mich auf eine Stellungnahme genau zu diesem Sachverhalt, die nicht irgendjemand abgegeben hat, sondern der Bundesrat –: Der Bundesrat fürchtet, dass es eine Ungleichbehandlung zwischen städtischen, urbanen Räumen und ländlichen Räumen kommen kann, und zwar aufgrund der Tatsache, dass Sie eben begrifflich nicht klar ausdefiniert haben, wie Sie es denn schlussendlich haben möchten. Woran mache ich das konkret deutlich? An der Nutzung von Automatenlösungen. Automatenlösungen sind als Zusatz grundsätzlich möglich. Das haben wir auch daran gesehen, was wir im Dezember vorgestellt haben; Kollege Durz hat das eben noch einmal wunderbar dargelegt. Wir haben hier im Dezember ein umfassendes Paket für Sie präsentiert. Darin haben wir eben das Thema Automatenlösung als Zusatz gesehen, als Add-on, aber im Einvernehmen mit den Kommunen. Und da macht es einen Unterschied, ob Sie „im Benehmen mit der Kommune“ oder „im Einvernehmen mit der Kommune“ ins Gesetz schreiben. Ich muss Ihnen sagen: Das eine hebelt gewissermaßen die Möglichkeit des Einspruchs der Kommune aus, und das andere ist eben gemäß der Subsidiarität die Beachtung der Willensbildung innerhalb der Kommune. Und da kann ich Ihnen nur sagen: Nehmen Sie das, was Ihnen der Bundesrat mit auf den Weg gegeben hat, mit in die Revision. Sonst haben wir am Tagesende eine Ungleichbehandlung, weil Sie – zweite Feststellung – in Ihrem Gesetzentwurf auch festgelegt haben, dass die Automatenlösung und die stationäre Lösung in einem auskömmlichen, ausreichenden Verhältnis stehen müssen. Da stelle ich die Frage: Was ist denn ausreichend? Wie ist das ausdefiniert? Das sind im Endeffekt offene Punkte, weswegen ich glaube, dass Sie am Tagesende in der Gesetzgebung sprachlich klarer werden müssen. Deswegen komme ich zu folgender Conclusio: Wir alle sind der Meinung, dass es 12 000 Filialen im Bundesgebiet braucht, um den Universaldienst generationsübergreifend zu leisten, weil gerade auch ältere Menschen im ländlichen Raum, aber auch andernorts bei der einen oder anderen Dienstleistung eine persönliche Ansprache und vielleicht auch Aussprache benötigen. Zusätzlich – und da sind wir uns auch einig – können diese 12 000 Postfilialen durchaus mit Poststationen ergänzt werden; sie sollen aber nicht ersetzt werden. Das ist ein ganz entscheidender Punkt, den ich Ihnen an dieser Stelle ganz pragmatisch noch einmal mit auf den Weg geben möchte. – Gut, geschätzter Kollege Roloff, dann schauen Sie noch mal ganz genau ins Gesetz rein; denn – ich sage es noch mal – das hat der Bundesrat Ihnen mit auf den Weg gegeben. Das ist jetzt nicht aus der Luft gegriffen. – Ja, okay; dann bin ich am Tagesende beruhigt. Der ländliche Raum ist eben ein Aspekt, auch was die Laufzeiten anbelangt. Und auch dazu hat der Bundesrat klargelegt: Es darf zum Schluss nicht so sein, dass die Laufzeiten zwischen Stadt und Land auseinanderfallen.