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Vielen Dank, Frau Kollegin. – Es war niemals etwas anderes angekündigt, als dass in dieser Wahlperiode ein Auszahlungsmechanismus zur Verfügung stehen wird, um eine Pro-Kopf-Auszahlung an die Bürgerinnen und Bürger möglich zu machen. Dieser könnte genutzt werden, um die Einnahmen aus der nationalen oder später auch europäischen CO2-Bepreisung an die Bevölkerung zurückzugeben.
Dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag werden wir als Bundesregierung rechtzeitig umsetzen. Dann ist es am Haushaltsgesetzgeber, die entsprechenden Mittel dafür zu reservieren, dass mit dem Mechanismus auch etwas an die Bürgerinnen und Bürger ausgeschüttet werden kann.
Gegenwärtig sind die Einnahmen aus dem nationalen CO2-Preis vollständig für Maßnahmen im Klima- und Transformationsfonds belegt.
Ich sehe jetzt noch zwei Nachfragen aus der Unionsfraktion. Es ist aber nur noch für eine Frage Zeit. Herr Hoppenstedt und Herr Vogt, wollen Sie Schnick, Schnack, Schnuck spielen,
oder entscheidet das jemand? – Herr Hoppenstedt.