Sehr geehrter Herr Kollege, was den Haushalt angeht, so haben Sie auf bestimmte Digitalisierungshaushaltstitel Bezug genommen, aber nicht erwähnt, dass es dabei de facto nicht zu einer Kürzung kam, da Ausgabereste aus dem Vorjahr genutzt werden konnten und können, um die Fortsetzung der Projekte sicherzustellen. Bei der steuerlichen Forschungsförderung handelt es sich um eine Maßnahme im Steuerrecht, das heißt, hier gibt es keinen Gegentitel, sondern es handelt sich um eine Mindereinnahme im allgemeinen Einnahmetitel des Bundeshaushaltes.
Aber eine gute Nachricht für Sie betrifft die von der Vorgängerregierung einst eingeführte steuerliche Forschungsförderung. Ich erinnere mich gut: Das war ein zähes Ringen. Mit Heinz Riesenhuber habe ich damals, 2011, 2012, zahllose Gastbeiträge veröffentlicht und gefordert, wir bräuchten in Deutschland endlich eine steuerliche Forschungsförderung. Dann kam sie. Sie war lange sehr schmal; in den letzten Jahren ist die Nutzung langsam gestiegen. Deshalb machen wir jetzt eine Full-Flavor-Variante aus dem, was schon vor über zehn Jahren möglich gewesen wäre.