Sehr geehrter Herr Kollege, die von Ihnen angesprochene Arbeitsgruppe meines Hauses hatte nicht zum Gegenstand, Statistiken aufzustellen. Sie hatte zum Gegenstand, gegebenenfalls erforderliche gesetzliche Veränderungen zu prüfen. In der Konsequenz ist auf Initiative meines Hauses das Asylbewerberleistungsgesetz verändert worden. Die sogenannten Analogleistungen werden jetzt nicht nach 18, sondern erst nach 36 Monaten gezahlt, und das Bundesministerium der Finanzen hat sich sehr stark dafür eingesetzt, das Instrument der Bezahlkarte einzuführen. Das ist dann ja auch Gegenstand der Beratungen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder gewesen. Wir wissen aus Erhebungen der deutschen Kreditwirtschaft, dass bis dato nur der Abfluss in Herkunftsländer unabhängig vom Status, also von der Frage nach Sozialleistungen der Einzahler, erfasst werden kann. Ich hielte es aber für unverhältnismäßig, nachdem Bezahlkarte und Reduzierung im Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen sind, der deutschen Kreditwirtschaft diesen Bürokratieaufwand aufzuerlegen, zumal er ja auch nur retrospektiv erbracht werden könnte.