- Bundestagsanalysen
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Frau Präsidentin, darf ich die Nachfrage auch dem Finanzminister stellen?
Nein!)
Nein.
Okay.
Das ist gewöhnlich dann zulässig, wenn es unmittelbar mit dem Gegenstand der Frage zu tun hat.
Das hat mit dem Gegenstand der Frage zu tun.
Der Eindruck, der hier erweckt wird, ist, dass es vielleicht nicht unmittelbar mit dem Gegenstand der Frage zu tun hat. Es ist nur im Ausnahmefall zulässig; deswegen kann nur ich über die Nachfrage entscheiden.
Nee! Nee! Nee!
Zuruf des Abg. Alexander Föhr [CDU/CSU]
Können wir weitermachen, bitte?)
Möchten Sie die Frage Frau Stark-Watzinger stellen, ja oder nein?
Darf ich die Frage meinem Kollegen Herrn Gehring überlassen?
Nein. Ich habe Sie jetzt aufgerufen.
Na sag mal, was ist denn jetzt los?)
Okay. Dann stelle ich sie nicht. Entschuldigung.
Dann ist jetzt Frau Schön dran mit einer Nachfrage.