Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte die wichtige Debatte über das Wachstumschancengesetz gar nicht unterbrechen, wenn ich an dieser Stelle darüber spreche, was es mit der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu tun hat. Ich denke, dass wir mit dem Startchancen-Programm im Bereich der schulischen Bildung einen großartigen Beitrag leisten, um an unserer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit zu arbeiten. Das Startchancen-Programm ist auf den Weg gebracht. Das heißt aber, es muss jetzt umgesetzt werden, in den nächsten zehn Jahren. Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgt durch das jeweilige Land. Dabei sollen Sozialkriterien wie Armut und Migration oder bereits von den Ländern entwickelte Sozialindizes zugrunde gelegt werden.
Meine Frage richtet sich an Frau Stark-Watzinger: Wie viele Startchancen-Schulen sollen im ersten Programmjahr 2024/2025 gefördert werden, und bis wann werden diese benannt? Bis spätestens zu welchem Schuljahr sollen alle Startchancen-Schulen in das Programm einmünden und benannt werden?