Ein Beispiel dafür ist die Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Mit dem Wachstumschancengesetz machen wir die steuerliche Forschungsförderung jetzt endlich attraktiv und sorgen dafür, dass die Baukonjunktur Impulse bekommt. Darüber hinaus ist Weiteres geplant und möglich. Lieber Kollege Oßner, aus Ihrer Frage spricht ja zunächst einmal Selbstkritik. Denn die CDU/CSU-Fraktion hat es zwischen 2005 und 2021 nicht vermocht, eine Unternehmensteuerreform im Parlament mehrheitsfähig zu machen. Dies gesagt habend, verweise ich darauf, dass das Zukunftsfinanzierungsgesetz wesentliche Standortnachteile, die seit Jahren bekannt waren, beseitigt hat.