Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Neueinteilungen der Wahlkreise – man kann es an dieser Debatte sehen – sind in jeder Legislatur umkämpft. Parteipolitische Interessen oder Hoffnungen und Wünsche direkt gewählter Abgeordneter durchziehen das ganze Gerangel. Das Bundeswahlgesetz – ja, das ist richtig – fordert Neuzuschnitte bei geänderten Bevölkerungszahlen. Aber es lässt eben auch Spielräume zu. Ein Wahlkreis in meinem Bundesland Sachsen-Anhalt soll jetzt verloren gehen und Bayern zugeschlagen werden. Ich nehme das gequält zur Kenntnis. Dass aber um die Neueinteilung in Bayern zwischen CSU und Ampel parteipolitisch so hart geschachert wurde, ist peinlich, und da sind Herrn Merz’ Vorwürfe einigermaßen absurd. Mein Opa hat immer gesagt: Da wundert sich der Topf über den Tiegel; dabei sind sie alle beide schwarz. Die Neueinteilung in Sachsen-Anhalt zeigt beispielhaft, dass wir auch andere Kriterien stärker beachten müssen: Erstens. Im Osten hat es vor Jahren Landkreisreformen gegeben. Jetzt haben die Leute die neuen Landkreise angenommen. Daher sollten Landkreisgrenzen stärker berücksichtigt werden. Zweitens. Die Bewertung von Abgeordneten durch Wähler und Wählerinnen hängt auch von ihrer Bekanntheit ab, also müssen auch personelle Kontinuitäten gesichert werden, dürfen nicht ständig Änderungen getroffen werden. Es geht ja am Ende auch um die Direktmandate. Drittens. In Ostdeutschland entstehen Wahlkreise – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! –, die doppelt so groß wie das Saarland sind. Das bedeutet: Der direkte Kontakt zwischen Abgeordneten und Wählerinnen und Wählern wird immer mehr zur Kilometerentscheidung. Das ist hochproblematisch, weil dabei Lücken in der demokratischen Vertretung entstehen. Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Deshalb: Das muss bei Wahlkreiseinteilungen künftig auch berücksichtigt werden. Besten Dank.