Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Trittin, ich bedaure Ihre Wortmeldung außerordentlich, weil mir sehr daran gelegen war, die Feststellung zu treffen, dass wir jetzt über diesen Einsatz und den Typus dieses Einsatzes in diesem Haus einen Konsens haben, was die verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Grundlagen anbelangt. Ich habe ja eben die Passage zitiert, die exakt dieselbe Passage ist, wie sie die Bundesregierung in den früheren Mandaten formuliert hat. Die haben sie früher abgelehnt. Ich könnte sogar ausdrücklich vorlesen, was Sie dort formuliert haben. Jetzt stimmen Sie dieser Passage zu. Sie können, Herr Kollege Trittin, nicht gleichzeitig ausdrücklich – expressis verbis – in einem Antrag der Bundesregierung diesen Einsatz für verfassungsrechtskonform und völkerrechtskonform erklären und gleichzeitig hier Ihre Bedenken, was die Rechtskonformität anbelangt, zu Protokoll geben: entweder – oder. Entweder ist es rechtmäßig, oder es ist nicht rechtmäßig. Dieser Zweifel stört mich, weil die Argumente, die Sie vortragen, Scheinargumente sind. Sie sagen: Wir haben ja jetzt eine Evaluierungsklausel da drin, das heißt, wir werden evaluieren, was es mit diesem Einsatz auf sich hat. Wenn Sie diesen Einsatz für völkerrechtswidrig halten, dann wird er auch nicht dadurch rechtmäßig, dass Sie einen völkerrechtswidrigen Einsatz evaluieren. Evaluierung macht nicht rechtmäßig. Wenn es völkerrechtswidrig ist, ist es völkerrechtswidrig. Dann wird der Einsatz auch durch Evaluierung nicht rechtmäßig. Das ist eindeutig. Die Beschränkung auf Syrien ist nicht relevant für die Ablehnung gewesen, die Sie vorgetragen haben. Ich zitiere jetzt mal. Ich runde es mit einem Zitat aus den Spitzen der Grünen ab. Die Ablehnung wurde wie folgt begründet: – das gibt es immer noch nicht – Das ist immer noch die Lage heute. Zusammenfassend, Position der Grünen: Das haben Sie verändert. Ich finde es positiv, dass Sie mit der heutigen Beschlussfassung Ihren Kurs wechseln. Wir begrüßen das außerordentlich, und Sie sollten zu dem stehen, was Sie beschließen.