Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 864 Seiten umfasst der Abschlussbericht zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland. Im Fazit des Berichts wird beschrieben, dass die Verantwortung für eine systematische Aufarbeitung meist aus fadenscheinigen Gründen weggeschoben wurde. – Was sind Sie eigentlich für ein ekelhafter Typ, dass Sie bei diesem Thema anfangen mit so einer Parteipolitik? Was stimmt nicht in Ihrem Kopf? Was ist bei Ihnen kaputt? Dieser Bericht ist einmal mehr der Beweis, dass Aufarbeitung und Aufklärung über sexualisierte Gewalt nichts ist, was nur innerhalb von Institutionen oder Verbänden geschehen kann. Nein, es unterstreicht, warum es 2010 von Schwarz-Gelb absolut richtig war, das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, die UBSKM, zu schaffen. Aber auch die aktuellen Berichte und Regelungen zeigen doch: Mittlerweile kommt dieses Amt auch an seine Grenzen. 14 Jahre nach der Schaffung des Amtes braucht es dringend gesetzliche Neuregelungen wie beispielsweise das individuelle Recht auf Aufarbeitung. Die UBSKM darf bei der Durchsetzung dieses individuellen Rechts auf Aufarbeitung nicht Zuschauerin sein. Nein, sie muss Akteurin sein, sie muss Anwältin der Betroffenen sein. Die Studie zeigt auch: Wo ein Hellfeld sichtbar ist, da gibt es auch ein unsichtbares Dunkelfeld. Denn während die Akten von knapp 1 300 Betroffenen sprechen, so spricht die Studie am Ende geschätzt von einem Dunkelfeld von knapp mehr als 9 000 betroffenen Kindern. Es wird deutlich: Es braucht flächendeckende Dunkelfeldforschung. Deshalb ist es gut, dass der Ansatz für Forschung bei der UBSKM in diesem Haushalt um mehr als 1,5 Millionen Euro auf insgesamt 2,4 Millionen Euro steigen wird. Die Kampagne schiebt die Verantwortung nicht weg, sondern macht genau das deutlich, was die Studie am Ende in ihrem Fazit beschreibt. Die Verantwortung, hinzuschauen, zuzuhören, aufmerksam zu sein, die liegt eben nicht nur bei den Institutionen, bei Vereinen und Verbänden, nein, sie liegt darüber hinaus auch bei jedem und jeder Einzelnen von uns. Deshalb ist es gut, dass wir die UBSKM in diesem Jahr auch endlich gesetzlich stärken und verankern werden. Bei der Debatte zur Einbringung des Haushalts im September hat Herr Kollege Tebroke von der Union drei Kriterien für die Haushaltsberatungen des Einzelplans 17 aufgestellt: Erstens. Familien brauchen Unterstützung in schwierigen Situationen. Zweitens. Die Maßnahmen müssen Beiträge zur Selbsthilfe sein. Drittens. Mit den Mitteln sollen wertvolle Strukturen im gesellschaftlichen Bereich unterstützt werden. – Wir können heute sagen: Ja, genau das haben wir im parlamentarischen Verfahren getan. Ein Beispiel dafür sind die Frühen Hilfen, ein Unterstützungsangebot für Familien ab Beginn der Schwangerschaft und in der frühen Kindheit, besonders in belastenden Lebenslagen. Wir haben in diesem parlamentarischen Verfahren den Ansatz um 5 Millionen Euro erhöht auf die Höhe des Vorjahresansatzes. Wir haben unser Versprechen gehalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Frau Breher, Sie haben eben auch über die Debatte im Herbst gesprochen. Damals haben Sie die Rücknahme der Streichung gefordert. Das haben wir getan. Und dann haben Sie etwas angekündigt, nämlich: Wir bringen eigene Vorschläge in die Beratungen ein. – Es hat sich heute einmal mehr herausgestellt: Diese eigenen Vorschläge gab es nicht. Anzahl der Änderungsanträge der Union: null. Nachdem Sie diese Ankündigung schon nicht umgesetzt haben, bin ich gespannt, ob Sie gleich dem Haushalt zustimmen werden; denn offenbar gab es von Ihnen keine Verbesserungsvorschläge. Ich werde auf jeden Fall zustimmen, und ich freue mich auch auf Ihre Zustimmung. Vielen lieben Dank.