Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Häme der Union in dieser Debatte ist nicht nur vom Ton her, sondern vor allem auch inhaltlich völlig unberechtigt. Endlich haben wir mit dieser unsäglichen Praxis Schluss gemacht, dass offensichtlich Antisemiten und Kriegstreiber bei uns eingebürgert werden konnten. Dem haben wir jetzt endlich einen Riegel vorgeschoben. Das war ja furchtbar. Wir wollen auch nicht irgendwelche Migration in unser Land, sondern wir wollen vor allem auch Migration in unseren Arbeitsmarkt. Dafür brauchen wir ein attraktives Angebot für Menschen, die zu uns einwandern wollen. Dafür ist dieses Gesetz auch gut. – Ja, richtig. Nämlich so groß ist der Scherbenhaufen, der uns in der Migrationspolitik hinterlassen wurde und den wir jetzt Stück für Stück abtragen. Ich bin stolz darauf, dass mit diesem Gesetz endlich damit Schluss gemacht wird, dass Antisemiten und Kriegstreiber bei uns weiter eingebürgert werden können. Ich bin aber auch aus einem anderen Grund stolz auf dieses Gesetz. Es ist ein spätes Zeichen der Dankbarkeit und der Wertschätzung gegenüber der ursprünglichen Gastarbeitergeneration, einer Generation, die mit harter Arbeit, Fleiß und Mut und mit ihrer gesamten Lebensleistung zum gesellschaftlichen Wohlstand in unserem Land beigetragen hat. Das Gesetz ist eine kleine Geste des Dankes an diese Generation. Es ist aber auch ein Signal an ihre Kinder und Enkelkinder, an die nachkommende Generation, die die Rolle des Gastarbeiters abgelegt und ganz bei uns Fuß gefasst haben. Sie sind heute bei uns in vielen Berufen tätig: etwa als Lehrer, Anwälte, Handwerksmeister und auch als Bundestagsabgeordnete. Wir sind froh, dass ihr hier seid! Wir sind ein Einwanderungsland. Wir fragen nicht, woher jemand kommt, sondern, wohin jemand mit uns als Teil unserer Gesellschaft gehen will. Vielen herzlichen Dank. Ja. Ja, das will ich Ihnen gerne erläutern. Es ist natürlich nicht möglich, dass jemand eingebürgert wird, der grundsätzlich gegen die Gleichheit der Geschlechter ist. Wenn jemand aber aus religiösen Gründen, zum Beispiel als Rabbiner oder auch als islamischer Imam, einer Frau nicht die Hand gibt, dann soll das unschädlich sein, wenn ansonsten alle Voraussetzungen gegeben sind und keine Zweifel bestehen, dass er oder sie fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht.