Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich will schon mal eines klarstellen: Nach bisherigem, jetzigem Recht ist es so, dass eigentlich jeder Ausländer, jede Ausländerin nach acht Jahren einen Einbürgerungsanspruch erwerben kann, also wenn er oder sie acht Jahre unauffällig, ohne groß anzuecken, hier in Deutschland gelebt hat. Bislang ist es zwar theoretisch so, dass man seine alte Staatsangehörigkeit abgeben muss, aber das ist nur in 30 Prozent der Fälle tatsächlich der Fall. In 70 Prozent der Fälle führt eine Einbürgerung nach bereits jetzt geltendem Recht zu einer Mehrstaatigkeit. Das ist die Wahrheit. Künftig wird es so sein, dass man einen Einbürgerungsanspruch nach fünf Jahren erwerben kann und die alte Staatsbürgerschaft nicht abgeben muss. Wenn das aber nicht der Fall ist, dann werden sie eben nicht eingebürgert, weil künftig die Voraussetzungen höher sind. Deswegen kann ich nur sagen, Herr Kollege Hoffmann: Uns interessiert nicht, woher jemand kommt; uns interessiert, wohin jemand will. Warum ist es sinnvoll, das so zu regeln? Ich will eines sagen: Deutschland ist ein Land, das Arbeitskräfte braucht, auch aus dem Ausland. Bei dem Bemühen, Arbeitskräfte aus dem Ausland zu gewinnen, haben wir strukturelle Nachteile. Es gibt sprachliche Hürden, weil unsere deutsche Sprache nirgendwo in der Welt als zweite Verkehrssprache üblich ist. Unser Land gilt auch nicht als klassisches Einwanderungsland. Deswegen tun wir uns sehr schwer, Arbeitskräfte für unseren Arbeitsmarkt zu gewinnen, die wir brauchen, um auch unsere Sozialsysteme zu sichern. Künftig soll es so sein, dass wir sagen: Wer zu uns kommen will, um hier zu arbeiten, der kann nach fünf Jahren Deutscher werden, wenn er sprachlich, rechtlich und wirtschaftlich gut integriert ist, wenn er also unsere Sprache beherrscht, wenn er mit unseren Gesetzen nicht über Kreuz kommt und wenn er vor allem den Lebensunterhalt für sich und seine Familie sichern kann – ein ganz wichtiger Punkt. Dann kann er Deutscher werden und muss auch nicht die alte Staatsbürgerschaft abgeben, wofür es gute Gründe geben kann: erbrechtliche Gründe, Grundbesitz in der alten Heimat, familiäre Bindungen. Deswegen ist es für ein Land, das Arbeitskräfte braucht, eine sinnvolle Sache, so vorzugehen. Ein zweiter ganz wichtiger Punkt kommt hinzu. Wir schaffen weitere Voraussetzungen und Ausschlussgründe, nämlich die rechtliche Integration. Wer Deutscher werden will, muss sich ausdrücklich, dezidiert und explizit zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, auch eine Sache, die zurzeit nicht der Fall ist und die wir genau prüfen werden. Menschen, die antisemitische, rassistische, menschenfeindliche Straftaten begangen haben, können eben nicht Deutsche werden. Meine Damen und Herren, jetzt kann jeder einfach so nach acht Jahren Deutscher werden. Künftig werden wir uns die Leute genauer anschauen. Deswegen ist das ein Gesetz, das sehr ausgewogen ist: Es schafft Erleichterung auf der einen Seite; es schafft auch neue, strenge Anforderungen und Voraussetzungen auf der anderen Seite. Deswegen ist das eine sinnvolle, ausgewogene Gesetzgebung. Eine Abschlussfrage erlaube ich. Gut, dann lasse ich die Frage zu, Herr Kollege Hoffmann. Herr Kollege Hoffmann, vielen Dank für die Bemerkung, die mir die Chance gibt, noch ein paar Sekunden zu sprechen. – Sie stellen auf die Quantität, die Zahl, ab. Wie viele Menschen am Ende eingebürgert werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab: einmal von der Leistungsfähigkeit der Einbürgerungsbehörden, aber eben auch von diesem Prüfungsergebnis. Uns kommt es nicht so sehr auf die Zahl, die Quantität, an, sondern auf die inhaltliche Prüfung. Wenn am Ende mehr Menschen eingebürgert werden, weil wir feststellen: „Es gibt eben sehr viele Menschen, die diese Voraussetzungen – sprachlich, kulturell, rechtlich, wirtschaftlich gut integriert zu sein – erfüllen, die einen Beitrag zum Gelingen dieser Gesellschaft leisten“, dann wollen wir diesen Menschen sogar den roten Teppich ausrollen, weil wir sie in unserem Land brauchen, weil sie einen Beitrag leisten, sich anstrengen, sich bemühen.