Natürlich ist auch klar, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute zum wiederholten Male über das Thema der rechtswidrigen Speicherung von IP-Adressen, über die Vorratsdatenspeicherung. Es ist also schon ein richtiger Gassenhauer hier im Parlament. Drei Dinge haben sich daran in der Debatte nicht geändert: Erstens. Die Union tut so, als gäbe es nicht schon unzählige Gerichtsurteile, auch höchstrichterliche, die dazu führten, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ganz klar beerdigt ist. Zweitens kommt hinzu, dass von Ihnen in der gesamten Legislatur noch kein einziger brauchbarer Vorschlag zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch vorgelegt wurde. Und auch über das Thema Prävention reden Sie nicht. Rechtssichere Lösungen gibt es von Ihrer Seite nicht. Und drittens führen Sie die Debatte leider immer populistisch. Es ist einfach unredlich und unerhört, dass Sie den sexuellen Missbrauch von Kindern immer wieder als Vorwand für diese Debatte nutzen. Und es ist auch schlicht falsch, dass das EuGH-Urteil Ihrem vorgelegten Vorschlag Rückendeckung gibt. Mir ist schleierhaft, wie Sie darauf kommen, dass eine sechsmonatige Speicherpflicht von IP-Adressen europarechtskonform sein könnte. Für die Ausnahmen von dem grundsätzlichen Verbot der unterschiedslosen Speicherung gibt es eine klare Formulierung des EuGH. Er macht strenge Vorgaben, nämlich dass eine Speicherung von IP-Adressen zur Kriminalitätsbekämpfung auf das zeitlich – und ich zitiere – absolut Notwendige beschränkt werden muss. Eine sechsmonatige Speicherpflicht aller IP-Adressen ist daher schlicht und ergreifend unverhältnismäßig. An dem Tag, an dem Sie endlich anerkennen, dass diese Form der IP-Adressen-Speicherung weder verhältnismäßig noch rechtssicher ist, werde ich nicht zurückblicken und Sie belehren oder durch den Kakao ziehen. Nein, das ist der Tag, an dem wir endlich sachlich und fundiert darüber diskutieren können und an echten rechtssicheren Lösungen arbeiten können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, Kindesmissbrauch ist an Abscheulichkeit nicht zu überbieten. Ich bin froh und dankbar, dass die Sicherheitsbehörden in dem Bereich so gute Arbeit leisten. Die Aufklärungsquote liegt inzwischen bei über 90 Prozent. Noch weiter kommen wir, indem wir den von Bundesjustizminister Buschmann vorgelegten Vorschlag des Quick-Freeze-Verfahrens als effektives Instrument der Strafverfolgung vorantreiben. Dafür hat sich im Übrigen auch der Deutsche Kinderschutzbund ausgesprochen. Auf der anderen Seite setzen wir stärker auf Prävention und funktionierende Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche. Damit kommen wir voran. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.