Das sehe nicht nur ich so, sondern wir haben inzwischen Hinweise aus den Ländern bekommen. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ausmaß der aktuellen Migrationskrise und auch ihre gesellschaftliche Sprengkraft ist ganz erheblich. Die Herausforderungen dieser Migrationskrise zu lösen, ist ohne Zweifel eine gewaltige Aufgabe. Aber eines ist doch völlig klar: Gemessen an diesen Herausforderungen ist dieses Gesetz und seine erwarteten Wirkungen ein einziger Rohrkrepierer. Dieses Gesetz löst die Migrationskrise nicht ansatzweise. Mit den jüngsten von den Grünen durchgesetzten Änderungen haben Sie es nun geschafft, ein ohnehin schon wirkungsschwaches Gesetz völlig wirkungslos zu machen. Da muss man wirklich sagen: Herzlichen Glückwunsch, das muss man erst mal schaffen! Denn das, was Sie heute im Parlament zur Beschlussfassung vorlegen, ist im Ergebnis nichts anderes als ein Rückführungsverschlechterungsgesetz; das muss man leider in aller Deutlichkeit so sagen. Worin bestehen die Verschlechterungen? Ich will Ihnen zwei Punkte nennen: Erstens. Künftig sollen Ausländer, die das rechtsstaatliche Verfahren vollständig durchlaufen haben, auf Kosten der Steuerzahler einen Pflichtverteidiger spendiert bekommen, wenn sie in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam genommen werden sollen. Was ist das bitte für ein fatales Signal für den Rechtsstaat, aber auch für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Land? Ja, bitte. Bin ja noch nicht weit gekommen. Nein. Vielen Dank, Herr Kollege; ich bin dankbar für die Frage. Ich wäre auch gleich auf den Punkt eingegangen. – Wir haben uns das sehr genau angeschaut, im Übrigen auch die Gesetzesbegründung. Da steht ausdrücklich drin, dass künftig vor der einstweiligen Anordnung der Abschiebehaft der Pflichtverteidiger bestellt wird. Genau zu dem Zeitpunkt, zu dem der Betroffene angehört wird, erhält er Akteneinsicht. Deswegen wird natürlich der Betroffene Kenntnis von einer bevorstehenden Inhaftierung erlangen und wird untertauchen und sich der Abschiebung entziehen können. Das ist leider die Wahrheit, lieber Herr Kollege. Im Übrigen hat am gestrigen Tag ein Schreiben der baden-württembergischen Migrationsministerin Marion Gentges die Bundesinnenministerin erreicht. In diesem Schreiben warnt sie auch ausdrücklich vor dieser Änderung und hebt ausdrücklich hervor, dass die sowieso schon dürftige Zahl von Rückführungen künftig durch Ihre Maßnahmen noch weiter sinken wird. Das ist leider die Wahrheit. Ihr Kollege Thomae war ja auch entsprechend irritiert, als wir ihn gestern im Innenausschuss dazu befragt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Was Sie damit machen: Sie konterkarieren die Zielsetzung des Gesetzes, nämlich mehr und schnellere Abschiebungen. Das ist am Ende des Tages doch absurd. Ich will Ihnen einen weiteren Punkt nennen, warum es eine Verschlechterung ist: Minderjährige und Familien sollen künftig grundsätzlich nicht mehr in Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam genommen werden können. Das war bisher unter Berücksichtigung des Kindeswohls möglich. Auch das ist eine Verschlechterung und keine Verbesserung gegenüber dem Status quo, meine Damen und Herren. Herr Kollege Kuhle, auch wenn Sie hier einen anderen Anschein erwecken wollen: Offensichtlich haben Sie weder die Kraft noch den politischen Willen, sich gegen die grünen Migrationsträumereien durchzusetzen; das muss man doch an dieser Stelle ganz klar sagen. Sie lassen auch den Kanzler im Regen stehen, der noch im Oktober Abschiebungen „im großen Stil“ angekündigt hat. Zu den Wirkungen selber. Frau Ministerin, Sie rechnen mit 600 zusätzlichen Abschiebungen jährlich, und das bei durchschnittlich 700 Asylanträgen täglich im letzten Jahr und rund 242 000 ausreisepflichtigen Personen. Da muss man doch leider sagen: Das ist doch nicht mehr als Ergebniskosmetik. Dieses Gesetz verdient seinen Namen nicht, meine Damen und Herren. Wir als Union sind der Überzeugung: Wir brauchen eine Asylwende. Dazu gehört auch die konsequente Durchsetzung von Ausreisepflichten. Ich will in der Kürze der Zeit nur drei Punkte nennen: Erstens. Wir brauchen mehr Befugnisse der Bundespolizei für Rückführungen bei Aufgriffen in eigener Zuständigkeit. Zweitens. Wir wollen, dass Rechtsverstöße und Identitätstäuschungen im Asylverfahren nicht mehr folgenlos bleiben. Jede vorsätzliche Täuschung eines Asylbewerbers über die eigene Identität muss die Ablehnung des Asylantrags zur Folge haben. Drittens. Wer mit Gewalt und Widerstand gegen Polizeibeamte seine Abschiebung verhindert, der darf am Ende nicht noch mit der Entlassung aus der Abschiebehaft belohnt werden. Deswegen wollen wir in diesen Fällen eine automatische Verlängerung der Abschiebehaft um 48 Stunden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Also: Wenn Sie die Migrationskrise wirklich beenden wollen, – – wenn Sie wirklich mehr, schneller und effektiver abschieben wollen, dann bitte ich Sie um Unterstützung unseres Antrags. Vielen Dank.