Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, in der Tat: Diesen Antrag beraten wir heute zum zweiten Mal. Und wir haben im Gegensatz zum Juni 2023 heute eine veränderte Sicherheitslage. Frau Kollegin Martin, Ihre Rede ist dieser aktuellen Sicherheitslage in keinster Weise gerecht geworden. Es gibt keinen mehr oder weniger gefährlichen Terrorismus. Es geht nur um die Frage, von welcher Richtung momentan die größere Gefahr ausgeht. – Frau Martin, hören Sie doch mal zu! – Auch Ihre von Ihnen momentan vielgelobte Innenministerin sieht es so, dass wir infolge der Geschehnisse am 7. Oktober eine verschärfte Bedrohungslage durch islamistischen Terrorismus haben. Das sagte sie am 7. Dezember. – Es ist ja schön, dass Sie jetzt auch kommen, Frau Ministerin; und wenn Sie das so sehen – und da sind wir beieinander –, dann würde ich mir wünschen, dass Sie so engagiert, wie Sie gerade vorhin bei der Aktuellen Stunde gegen Rechtsextreme argumentiert haben, auch einmal beim Kampf gegen islamistischen Terrorismus unterwegs wären. Herr Haldenwang wird nicht müde, von einer größeren Gefährdungslage zu sprechen. Das BKA hat noch diese Woche in einer Presseerklärung bestätigt, dass die Gefahr hoch bleibt. Was macht die Ampel? Nichts. Es sei denn, Sie nennen den Beschluss zur Einsetzung eines Polizeimisstrauensbeauftragten eine Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheitslage in Deutschland. Ja, Sie haben vereitelte Terroranschläge angesprochen. Ich habe abgefragt: Wie viele Terroranschläge wurden vereitelt, und bei welchen gab es Hinweise von ausländischen Nachrichtendiensten? Mir wurde da nur die Zahl zwei genannt, weil die anderen noch nicht ausermittelt seien. Zu den zweien – der Fall in Castrop-Rauxel und der Fall zweier syrischer Brüder aus Hamburg und Kempten – kommt noch der geplante Anschlag auf die Kölner Domplatte vom Dezember dazu, und zu einem Gefährder in Nordrhein-Westfalen gab es Hinweise von einem marokkanischen Nachrichtendienst. Die Vereitelung all dieser Terroranschläge beruht darauf, dass wir Informationen von ausländischen Nachrichtendiensten bekommen haben. Sie halten unsere Sicherheitskräfte blind und taub, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie nehmen die Hinweise der ausländischen Nachrichtendienste entgegen – zu Recht –, ohne zu wissen, wie diese an ihre Informationen gelangt sind. Im September 2022 erging ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der die sogenannte Vorratsdatenspeicherung bei einer Bedrohungslage für zulässig erklärt, ausdrücklich auch anlasslose Speicherung – so der Tenor des Urteils –, allerdings begrenzt auf das notwendige zeitliche Minimum. Darüber können wir diskutieren, und wir sind auch dazu bereit, mit Ihnen zu debattieren: Was ist dieses absolut notwendige Minimum? Aber das, was Sie von der FDP und den Grünen anbieten, das Quick Freeze, nützt nichts. Das schreibt Ihnen auch das BKA in einem Factsheet. – Herr Höferlin, hören Sie doch wenigstens mal zu, wenn es um die Sicherheitslage in Deutschland geht! Für die Identifizierung eines unbekannten Tatverdächtigen bietet Quick Freeze keinerlei Nutzen, so das BKA. Das heißt, das, was Sie hier machen, ist eine Abwägung zwischen Ihrer Ideologie und der Sicherheit der Menschen. Die Bedrohungslage ist hoch. Ich könnte anstelle der Grünen und insbesondere der FDP nicht mehr ruhig schlafen. Bei Ihnen herrscht nur das Prinzip Hoffnung. Im Castrop-Rauxel-Fall war es Glück. Wegen eines Tages konnte dieser Anschlag verhindert werden. Die Liberalen alter Schule, Herr Kollege Höferlin, waren mal stolz auf ihre Ideologiefreiheit. Sie setzen aber Ihre Ideologie über die Sicherheit der Menschen in unserem Land. Herzlichen Dank.