Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede, sehr geehrter Kollege Herr Hoppenstedt, möchte ich Ihnen gerne aus einer Pressemitteilung der CDU Niedersachsen aus dem Jahr 2014 vorlesen. Da steht: Weiter schreibt Ihre Landespartei, mit der Sie gerade telefonieren, um das zu klären – ich zitiere –: – das war nämlich damals in Niedersachsen geplant – sagte damals der Fraktionsvorsitzende Thümler – ich weiß nicht, ob er der Fraktionsvorsitzende war. Und weiter – jetzt kommt ein ganz wichtiger Punkt, den Sie sich zu Herzen nehmen sollten –: Zitat Ende. Eigentlich könnte ich meine Rede hiermit beenden; denn ich finde, dass die CDU Niedersachsen 2014 in weiser Vorausschau alles in einem sehr kurzen Beitrag richtig zusammengefasst hat. Ich will meine Rede trotzdem noch in gekürzter Version halten; denn es gibt einige wichtige Punkte. Spaß beiseite! Wir haben sehr intensiv darüber gesprochen, was wir machen können und worin der Unterschied zwischen einem Polizeibeauftragten bzw. einer Polizeibeauftragten und anderen Institutionen besteht. Es geht um einen Beauftragten für die Polizeien des Bundes, also die Bundespolizei, das BKA und die Polizei hier im Deutschen Bundestag. Es ist wichtig, dass es dort einen unabhängigen Ansprechpartner gibt. Es freut mich, dass wir das aus der Mitte des Parlaments, aus den Fraktionen heraus, einbringen. Es ist eben kein Gesetzentwurf der Bundesregierung oder des Innenministeriums, sondern es ist ein Gesetzentwurf, den wir als Parlamentarier selbstbewusst einbringen; denn es ist auch eine Institution am Deutschen Bundestag. Deswegen ist es richtig so. Wir haben im Verlaufe des Verfahrens viele unterschiedliche Meinungen gehört. Sie haben auch auf die Anhörung rekurriert. Dort gab es sehr unterschiedliche Meinungen. Das Spektrum reichte von kompletter Ablehnung des Amtes eines Polizeibeauftragten bis hin zu der Meinung, dass das alles nicht genug sei, man noch viel mehr tun müsse. Deswegen, glaube ich, haben wir genau die richtige Mitte gefunden. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet eine ausgewogene Mitte, und damit liegen wir genau richtig. Wir haben aufgrund der Anhörung einige Änderungen vorgenommen, unter anderem die Verlängerung der Eingabefrist – das ist schon genannt worden –, an einigen Stellen auch eine Klarstellung, zum Beispiel, dass der Polizeibeauftragte auch Zeugen anhören kann, und Änderungen an weiteren Formulierungen. Es ist ein Mehrwert, dass es einen Polizeibeauftragten gibt. Denn all die Institutionen, die auch Sie, Herr Hoppenstedt, in Ihrer Aufzählung genannt haben, schauen sich Einzelfälle an, egal ob das ein Gerichtsverfahren ist, eine Beschwerdestelle, eine Gewerkschaft oder was auch immer. Dahin können sich Polizisten oder auch Bürgerinnen und Bürger wenden und den Einzelfall beklagen. Was uns als Parlamentariern aber fundamental fehlte, ist eine Sicht der Dinge auf die Struktur der Polizeien. Wer meint, das sei nicht nötig, den frage ich ernsthaft: Was haben Sie in den letzten Jahren in der Innenpolitik eigentlich gemacht, wenn Sie nicht wahrgenommen haben, dass wir im Innenausschuss immer wieder darüber gesprochen haben, ob es strukturelle Mängel geben könnte – und, falls ja, welche – und welche politischen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind? Es geht eben nicht um Dienstaufsichtsbeschwerden, es geht eben nicht um die Verurteilung in einem gewissen Verfahren oder um irgendwelche Ansprüche, sondern es geht um die politische Ableitung. Genau deswegen hat Ihre Landtagsfraktion, Herr Hoppenstedt, bereits vor zehn Jahren festgestellt, dass die Anbindung an das Parlament genau richtig ist. Dieser Beauftragte ist ein Hilfsorgan des Parlaments, und deswegen richten wir dieses Amt auch selbstbewusst ein, meine Damen und Herren. Die zentrale Aufgabe des Bundespolizeibeauftragten ist eben nicht die Betrachtung der Einzelfälle und schon gar nicht die Bestrafung – dazu hat er nämlich gar nicht die Möglichkeiten –, sondern es ist die Auseinandersetzung mit Problemen, die in der Breite entstehen, also nicht bei einer Person, sondern bei einer Struktur, einer Organisation, vielleicht auch aufgrund einer politischen Entscheidung oder als Wirkung einer politischen Entscheidung. Es geht sozusagen um das große Ganze. Deswegen wird der Beauftragte hier im Deutschen Bundestag Bericht erstatten und in besonderen Fällen dem Parlament oder dem Innenausschuss Einzelberichte vorlegen. Wir können auf dieser Grundlage bessere politische Arbeit leisten, bessere politische Entscheidungen treffen. Zusammenfassend, meine Damen und Herren: Die Einrichtung des Amtes des Bundespolizeibeauftragten ist alles andere als ein Beweis des Misstrauens. Vielmehr ist es ein weiteres Instrument, das Polizeien nutzen können. Es ist eine Person, die für die Polizeien da ist. Ich glaube, dass die Menschen in den Polizeien das bald so sehen und auch nutzen werden, so wie es in vielen Bundesländern bereits praktiziert wird. Herzlichen Dank.