Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann das für unsere Fraktion ganz kurz machen: Der Antrag der AfD-Fraktion ist unzulässig, und deshalb ist er abzulehnen. Es ist völlig klar: Unsere Geschäftsordnung sieht keine Abwahlmöglichkeit für Präsidiumsmitglieder vor. Deswegen ist es richtig, dass die Bundestagsverwaltung diesen Antrag nicht hat verteilen lassen. Ich will für unsere Fraktion sagen: Wir halten diese Geschäftsordnungsdebatte für überflüssig, weil die Rechtslage glasklar ist und man deshalb – ich will es einmal für dieses kleine Thema der Geschäftsordnung Pars pro Toto sagen – auch nicht über jedes Stöckchen springen sollte, das einem hingehalten wird. Die AfD zeigt doch in dieser Debatte, dass sie den Raum, den man ihr gibt, auch nutzt und dass sie die Bühne bespielt, die man für sie baut. Ich finde das nicht angemessen. Es ist genau so wie Sie, liebe Frau Kollegin Mast, es formuliert haben: Es gelten die Regeln unserer Geschäftsordnung, und die Geschäftsordnung ist glasklar. Das ist im Übrigen keine neue Auffassung, die wir hier vertreten, sondern das haben wir auch vertreten, als die AfD im Dezember einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Auch dieser Antrag war entgegen unserer Geschäftsordnung und hätte eigentlich hier im Plenum des Deutschen Bundestages gar nicht aufgerufen werden dürfen. Deswegen ist das aus meiner Sicht ein gutes Beispiel dafür, dass man eben, wenn die Rechtslage klar ist, auch nicht darüber hinausgehen sollte, sondern entsprechend der Rechtslage klare, schnörkellose Entscheidungen treffen sollte. Lassen Sie mich nur eine einzige Schlussbemerkung machen, Frau Mast: Wir haben in dieser Debatte im Dezember, da sie dann schon stattgefunden hat, einen Antrag gestellt, mit der Frage, ob Fraktionslose Mitglied des Bundestagspräsidiums sein können, den Geschäftsordnungsausschuss zu befassen; weil man mit Fug und Recht die Auffassung vertreten kann, dass wir zwei Regelungen in unserer Geschäftsordnung haben, die nicht passgenau aufeinanderpassen. Sie haben hier zur Person gesprochen. Aus unserer Sicht ist das ein Thema, das ohne Ansehen der Person geklärt werden muss. Es geht ausschließlich um die Rechtslage, und es geht um die Frage der Funktion, der Zusammensetzung und die Frage, ob Fraktionslose Teil des Bundestagspräsidiums sein können. Deswegen lassen Sie mich abschließend sagen: Der Antrag ist unzulässig. Die Debatte ist überflüssig; sie hat an anderer Stelle geführt zu werden. Und ich empfehle für die Zukunft, dass wir uns ganz streng ans Recht halten. Herzlichen Dank.