Der Grundsatz ist: gleiches Recht für alle. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Demokratie braucht Regeln. Lassen Sie mich nach dieser Rede zurück zur Sachlichkeit kommen. Die Fakten sind klar – unsere Präsidentin hat es eingangs erwähnt –, § 2 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung ist eindeutig: Petra Pau ist zu Beginn der Wahlperiode von diesem Parlament gewählt worden, und sie ist damit für die Dauer der gesamten Wahlperiode gewählt. Eine Abwahl lässt unsere Geschäftsordnung nicht zu. Deshalb ist die Aufsetzung dieses Antrags unzulässig. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP teilen ausdrücklich die Haltung der Bundestagspräsidentin. So weit zur formalen Begründung. Ich möchte aber auch noch etwas zu Petra Pau sagen. Sie übt dieses Amt seit vielen Jahren mit großer Disziplin aus. Sie ist die dienstälteste Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Ihre Arbeit ist über Fraktionsgrenzen und über dieses Parlament hinaus anerkannt. Sie vertritt dieses Haus nach innen und nach außen mit Haltung, Würde und Anstand. Genau diese Werte sind der AfD offensichtlich fremd. Sie inszeniert sich heute hier wieder in der Opferrolle. Erst im Dezember sind Sie mit einem Antrag zum selben Thema gescheitert. Jetzt kommen Sie mit einem geschäftsordnungswidrigen Antrag, nur um wieder das Märchen von der benachteiligten AfD erzählen zu können. Dabei wissen Sie so gut wie wir: Für alle Fraktionen und Abgeordneten in diesem Haus gilt die gemeinsame Geschäftsordnung. Deshalb ist für die Ampelfraktionen klar: Ihr Antrag ist geschäftsordnungswidrig und unzulässig und kann nicht auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages gesetzt werden.