- Bundestagsanalysen
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Erst einmal habe ich gesagt, dass die Einnahmen – grober Daumen; die sind ja schwankend, und natürlich sind die Lebenslagen der Haushalte unterschiedlich – im Prinzip wieder ausgezahlt werden durch die Übernahme der EEG-Umlage. Insofern: Wenn man sich bezieht auf den Startpunkt, als Entlastung und Belastung beschlossen wurden, wird das Geld wieder zurückgegeben.
Und: Ich wollte nichts kreativ interpretieren. Ich meine mich zu erinnern, dass das, was ich zum Koalitionsvertrag gesagt habe, das ist, was da drinsteht; insofern bin ich an den Koalitionsvertrag gebunden. Natürlich schließe ich überhaupt nichts aus. Wir haben weitreichende Beschlüsse in dieser Legislatur gefasst. Wir haben noch zwei Jahre vor der Nase. Mal gucken, was noch geht.
Na, das glaube ich nicht!)
Vielen Dank. – Eine Nachfrage dazu von der Kollegin Spallek, Bündnis 90/Die Grünen.