- Bundestagsanalysen
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bundesminister Dr. Habeck, vieles, was wir im Moment diskutieren, ist ja im Lichte des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts zu sehen. Wir haben aber auch ein Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, das den Klimaschutz praktisch in den Verfassungsrang hebt, ohne das Haushaltsurteil außer Kraft zu setzen. Wir müssen beide Verfassungsurteile gleichzeitig berücksichtigen.
Deswegen stelle ich die Frage: Würden Sie mir zustimmen, dass das bedeutet, dass der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft höchste Priorität in der Bundesregierung genießen muss und dass Wasserstoffprojekte in diesem Zusammenhang – auch bei der Umstrukturierung des KTF und der Überführung in den regulären Haushalt – höchste Priorität haben?