Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem Gesetzentwurf zur Änderung des Parteiengesetzes, der heute beschlossen werden soll, handelt es sich um ein Gemeinschaftswerk aller Fraktionen des Hauses außer der AfD-Fraktion. Er verknüpft drei ganz unterschiedliche Gegenstände, nämlich die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung, Eingriffe in die innerparteiliche Demokratie und eine teilweise Reform der Regelungen zu Parteispenden. Der letztere Teil ist zustimmungswürdig, die ersten beiden nicht. Deshalb haben wir beantragt, dass darüber gleich getrennt abgestimmt wird. Sie wollen die staatliche Parteienfinanzierung ausweiten. Dass wir das ablehnen, dazu habe ich in der ersten Lesung bereits ausgeführt und wird auch der Kollege Brandner gleich noch etwas sagen. Sie wollen weiter vorschreiben, dass die Parteivorstände aus eigener Machtvollkommenheit anordnen können, ob ein Parteitag als reguläre Versammlung stattfindet oder nur virtuell. Die Parteibasis soll sich dagegen nur noch mit einer satzungsändernden Mehrheit wehren können. Das bedeutet Demokratieabbau in den Parteien und fördert die Oligarchisierung, weshalb wir das natürlich ebenfalls ablehnen. Dagegen begrüßen wir die Reform der Regeln zu Parteispenden. Wir teilen als AfD-Fraktion uneingeschränkt die Forderung nach Begrenzung und vor allem Transparenz des Spendenwesens. Die bisherigen schlechten Regeln haben es allerdings ermöglicht, eine Partei in Haftung zu nehmen für Handlungen einzelner Personen, die von den demokratisch gewählten Gremien der Partei gar nicht effektiv verhindert werden konnten. Diese Haftung ging aber nicht zulasten der handelnden Personen, sondern zulasten aller beitragszahlenden Mitglieder und Kleinspender aus dem Volk. Das zu ändern, war überfällig. Die Reform ist ein Anfang, aber nicht perfekt. So soll es dabei bleiben, dass die Verhängung von Sanktionen weiter von der Bundestagsverwaltung vorgenommen wird. Ich trete niemandem zu nahe, wenn ich feststelle, dass diese Verwaltung von einer Parteipolitikerin geführt wird. Insofern ist sie genauso wenig parteipolitisch neutral wie die Verfassungsschutzämter. Diese Aufgaben sollten in einem nächsten Reformschritt zu einer tatsächlich unabhängigen Stelle verlagert werden, etwa dem Rechnungshof. Vielen Dank.