- Bundestagsanalysen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich unterstützt die CDU/CSU-Fraktion die Intentionen dieser beiden Gesetzesinitiativen, des Digital-Gesetzes und des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes. Beide Gesetze weisen in die richtige Richtung.
Wenn es schon so anfängt!)
Die Notwendigkeit einer digitalen Transformation im Gesundheitswesen wird endlich anerkannt und angegangen. Die in der letzten Wahlperiode begonnene Arbeit wird somit fortgesetzt.
Eine gut gemachte Digitalisierung bietet eine Vielzahl von Chancen im Gesundheitswesen. Darüber sind wir uns alle einig. Dennoch sehen wir uns aufgrund einiger inhaltlicher Schwächen gezwungen, uns zu enthalten.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen birgt zweifellos das Potenzial für verbesserte Patientenversorgung, Effizienzsteigerungen und Fortschritte in der medizinischen Forschung. Die Schaffung digitaler Strukturen ist ein notwendiger Schritt, um mit den Herausforderungen der Medizin Schritt zu halten. Allerdings sehe ich auch Mängel. Kritisch sehe ich beispielsweise die geplante Aufnahme unstrukturierter Daten in die ePA auf Wunsch des Versicherten. Diese Daten können nicht systematisch durchsucht, ausgewertet und genutzt werden.
Auch hätten wir uns gewünscht, dass Sie noch einen Schritt weitergehen und Anwendungsmöglichkeiten wie Telemonitoring, Telediagnostik und Telekonsile noch stärker ausgebaut hätten. Es müsste sichergestellt werden, dass die ePA stärker auf den jeweiligen Nutzen der verschiedenen Anwender ausgerichtet wird und das E-Rezept für alle Beteiligten praxistauglich, effizient und zeitsparend wird. Hier bleiben Sie hinter Ihren Möglichkeiten zurück.
Dass bei mehreren Punkten das Gesundheitsministerium mittels Rechtsverordnung Näheres und Weiteres ohne Parlament regeln darf, sehen wir ebenfalls kritisch.
Beifall bei der CDU/CSU)
Es ist darüber hinaus Ihre Aufgabe, sicherzustellen, dass die Leistungserbringer in die Lage versetzt werden, die Aufgaben, die Sie ihnen übertragen, auch zu erfüllen. Ich würde mir wünschen, dass die niedergelassenen Ärzte mit wachsenden Aufgaben auch wachsende Unterstützung bekommen, zum Beispiel in Form eines Praxiszukunftsgesetzes. So wie wir Krankenhäuser mit einem Reifegradmodell in ihrem Digitalisierungsprozess unterstützen, so sollten wir auch die Ärzte im ambulanten Bereich unterstützen. Wir sind vom Mehrwert der Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke überzeugt. Die Möglichkeit, aus der Analyse großer Datensätze medizinische Erkenntnisse zu gewinnen, ist vielversprechend.
Beim Gesundheitsdatennutzungsgesetz gilt allerdings das Gleiche wie beim Digital-Gesetz: Die Richtung ist richtig, aber es gibt inhaltliche Schwächen. So halten wir beispielsweise den Begriff der Gemeinwohlorientierung für falsch. Da es keine klare Definition dieses Begriffes gibt, besteht aus unserer Sicht die Gefahr einer politisch motivierten Interpretation.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Allen Akteuren mit einem legitimen Nutzungszweck müssen gleichberechtigte Datenzugänge und Nutzungsrechte gewährt werden. Das haben wir so auch in unserem Entschließungsantrag formuliert.
Wir werden uns bei beiden Gesetzen enthalten. Denn wir hätten uns gewünscht, dass die Potenziale der Digitalisierung, die wir dringend benötigen, noch stärker genutzt werden, um damit den Weg für eine moderne, sichere und effektive Gesundheitsversorgung in der digitalen Ära zu ebnen.
Vielen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU)
Als Nächster hat das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dr. Janosch Dahmen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)