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Auch da muss ich Sie darauf hinweisen, dass das, was Sie erzählen, leider nicht der Wahrheit entspricht. Die Veränderung der Verjährungsregeln ist im Juni 2017 erfolgt, um für bis dahin noch nicht verjährte Tatbestände die Verjährung im Fall von Steuerhinterziehung auf zehn Jahre zu verlängern und die sogenannte Zahlungsverjährungsfrist an die Festsetzungsverjährungsfrist anzugleichen. Wir reden hier über Tatbestände aus dem Jahre 2016.
Die Verjährung ist deswegen – das ist jetzt berichtet worden und auch vom Finanzgericht so festgestellt worden; Sie können das im Urteil des Landgerichts Bonn aus dem Jahre 2020 nachlesen – nicht eingetreten, weil das Finanzamt am 12. Dezember 2016 einen Änderungsbescheid an die Warburg Bank geschickt hat. Und dieser Änderungsbescheid hat diese fünfjährige Zahlungsverjährungsfrist erneut in Gang gesetzt.
Ich weiß, dass das hier von interessierter Seite ständig anders berichtet wird. Aber ich fände es ganz gut, wenn wir wenigstens hier in diesem Hohen Hause bei den Fakten blieben.
Beifall bei der SPD)
Vielen Dank. – Es gibt eine weitere Nachfrage aus der CDU/CSU-Fraktion.