Vielen Dank. – Herr Minister, ich darf Ihre Antwort kurz ergänzen: Dass es nicht zur Verjährung kam, lag nur daran, dass im Nachhinein von der damaligen Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet wurde, das die Verjährung quasi kassiert hat. Nur deswegen ist der Hansestadt Hamburg kein Schaden entstanden.
Es gab ein Gutachten zur verfassungsrechtlichen Einschätzung, das das Bundeskanzleramt im April 2023 hat erstellen lassen. Ich möchte Sie zum einen fragen, ob auch Sie dieses Gutachten kennen. Und zum anderen möchte ich Sie gerne fragen, wie es denn sein kann, dass das Bundeskanzleramt ein Gutachten erstellen lässt, wenn das nach Ihrem Dafürhalten überhaupt keine Angelegenheit des Bundes ist?