Vielen Dank, Herr Kollege, für die Frage. – Die Entscheidung der Kommission kam ohne die Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland zustande. Wenn Sie sich die Mehrheitsverhältnisse anschauen, sehen Sie, dass ich da durchaus in der Mitte der Mitgliedsländer der Europäischen Union bin. Die Gründe dafür sind, glaube ich, bekannt; die müssen wir hier jetzt nicht noch mal ausbreiten. Wir machen uns wegen der Auswirkungen dieses Totalherbizids auf die Biodiversität massiv Sorgen. Nichtsdestotrotz muss ich mich an geltendes Recht halten – das ist völlig klar – und muss das jetzt national vollziehen. Deshalb habe ich erst mal im Wege der Eilverordnung das Verbot von Glyphosat zum 1. Januar 2024 aufheben müssen, weil das rechtlich keinen Bestand mehr hat, gleichzeitig aber auch dafür gesorgt, dass die bestehende Anwendungsbeschränkung fortgeführt wird; die wäre sonst Ende des Jahres ausgelaufen. Die Eilverordnung dient dem einstweiligen Rechtsschutz und schafft Klarheit für Zulassungs- und Überwachungsbehörden, Anwender und Hersteller. Jetzt müssen wir in bewährter Weise in der Koalition im Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung des Bundesrates etwas Neues vorlegen.