Vielen Dank, Herr Seidler, für Ihre Frage. – Sie sind ja ein verlässlicher Teilnehmer dieser Regierungsbefragung. Ich muss gestehen: Beim ersten Mal war ich nicht wirklich vorbereitet. Diesmal habe ich ein bisschen damit gerechnet, dass Sie sich kraftvoll für das Thema einsetzen. Danke auch dafür; denn die schwere Sturmflut betrifft nicht nur Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, sondern sie sollte uns alle interessieren. Wir haben natürlich sofort Kontakt mit Werner Schwarz und Till Backhaus aufgenommen, und wir sind da im engen Austausch. Es geht nicht so sehr um die Folgen für Land-, Forstwirtschaft, Fischerei; da sind sie überschaubar. Aber im Bereich „Tourismus und Küstenschutz“ waren sie sehr heftig. Deshalb haben wir uns gleich angeschaut: Hat es eine nationale Dimension? Dabei sind wir zu der Übereinstimmung gekommen, dass das nicht der Fall ist. Aber der Bund beteiligt sich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ seit ihrem Inkrafttreten maßgeblich an der Finanzierung von Küstenschutzmaßnahmen, auch an der Ostsee, und nimmt dort 70 Prozent der für die Küstenländer anstehenden Maßnahmen als förderfähig an. Das ist deutlich mehr als beim Rest. Mit dem Bundeshaushalt 2023 hat die Bundesregierung die Mittelausstattung für den GAK-Sonderrahmenplan „Küstenschutz“ noch mal deutlich erhöht und bis 2040 über Verpflichtungsermächtigungen abgesichert.