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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine kleine Kommune bei mir im Wahlkreis wurde im diesjährigen Schwarzbuch des Bunds der Steuerzahler mit einem angeblich überteuerten Projekt erwähnt. Es ging um ein neu errichtetes Mehrzweckgebäude mit Toiletten, Lagerraum und einer Küche. Nach Abschluss der Arbeiten hat man festgestellt: Jetzt kostet es knappe 600 000 Euro; mehr als ursprünglich vorgesehen. Die Errichtung fiel in die Zeit von Corona, und es gab große Kostensteigerungen am Bau. Eine Aufhebung der Ausschreibung wegen Unwirtschaftlichkeit war nicht möglich.
Was hat jetzt dieser Fall mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu tun? Sie, die Kollegen von der AfD, wollen in der neuen Vorschrift bereits Fehlentscheidungen unter Strafe stellen, wenn zwischen dem Einsatz der öffentlichen Mittel und dem mit dem Haushaltsansatz verfolgten Nutzen ein auffälliges Missverhältnis besteht. Ein Vermögensschaden muss nach Ihrer Auffassung nicht eintreten. Die Vorschrift soll nun auch für Mitglieder kommunaler Vertretungsorgane gelten, die haushaltswirksame Entscheidungen treffen. Das sind genau die ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinderäte, von denen wir heute schon gesprochen haben.
Beifall bei der CDU/CSU)
Wozu führt das jetzt dann aber in dem von mir geschilderten Fall?
Um es mit den Worten des betroffenen Bürgermeisters zu sagen: Dann ist Schluss mit Entscheiden. Der Gesetzentwurf führt zum einen zu einer hohen Rechtsunsicherheit im täglichen Geschäft. Die Verfahren werden noch langsamer, noch teurer und noch komplizierter. Außerdem stellen Sie die Bürgermeister und ehrenamtlichen Gemeinde- und Stadträte unter Generalverdacht. In letzter Konsequenz wird sich so niemand mehr finden, der noch ehrenamtlich als Gemeinde- oder Stadtrat tätig sein will.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Nach Ihren Vorstellungen soll die Strafbarkeit dann entfallen, wenn der Verantwortliche die Maßnahmen vorab prüfen lässt, also eine Art Unbedenklichkeitsbescheinigung einholt. Ich glaube, Sie merken selber, wie absurd das ist, was Sie da vorschlagen. Wir sprechen die ganze Zeit davon, dass Verfahren zu lange dauern, dass die Bürokratie uns lähmt, und Sie wollen ein vorgelagertes Prüfverfahren einführen. Wie soll denn das aussehen bei der Kommune in meinem Wahlkreis? Wird dann da auch etwas Unvorhergesehenes eingepreist? Wer soll denn die Unbedenklichkeit bescheinigen, und innerhalb welcher Zeit? Der Bundesrechnungshof? Ich glaube, das ist die falsche Stelle.
Beifall bei der CDU/CSU)
Die Kommunen müssen handlungsfähig bleiben, flexibel entscheiden können; dabei ist die Regulierung über das Strafrecht genau der falsche Weg. Sie hätten die letzten fünf Jahre dazu nutzen können, einen praxistauglichen Antrag zu erarbeiten; der Kollege Dr. Maier damals in der letzten Wahlperiode hätte da schon Ideen gehabt. Stattdessen präsentieren Sie uns einen schlechten Entwurf erneut. Das ist einfach einfallslos.
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)