Das alles wird in dem Gesetzentwurf überhaupt nicht berücksichtigt. Es kommt in der Realität der AfD nicht vor. Die schematische Herangehensweise in diesem Gesetzentwurf widerspricht unserem Rechtsstaatsprinzip und damit unserer Verfassung, meine Damen und Herren. Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundesgerichtshof hat lediglich festgestellt, dass der Untreuetatbestand des § 266 Strafgesetzbuch das Vermögen schützt und nicht die Beachtung des Haushaltsrechts an sich. Lesen Sie das einfach noch mal nach, Herr Seitz, statt hier alte Gesetzentwürfe ungeprüft einzubringen. Die Forderung des Gesetzentwurfs, den Sie hier eingebracht haben, dass der reine Verstoß gegen die Vorgaben des Haushalts bereits strafbar sein soll, zeigt, wie schlecht dieser Entwurf vorbereitet wurde, meine Damen und Herren. Hier zeigt sich der sehr unsaubere Umgang mit dem Begriff „Untreue“. Untreue im strafrechtlichen Sinne ist ein Vermögensdelikt; das haben Sie übersehen, Herr Seitz. Darüber hinaus führt Ihr Vorschlag auch zu einer enormen Ausweitung der Strafbarkeit. Durch das angestrebte Gesetz soll die Einhaltung des Haushaltsplans strafrechtlich untermauert werden. Es ist immer dasselbe: Allem soll mit Strafen begegnet werden. Aber, meine Damen und Herren, gute Gesetze brauchen mehr als Bestrafung. Sie müssen für die Bürger/-innen nachvollziehbar sein. Sie müssen sich an der Wirklichkeit eines Staates orientieren. All dies tut Ihr Gesetzentwurf nicht. Es gibt Fälle, in denen Amtsträger/-innen Fehler begehen, aber trotzdem uneigennützig handeln. Dieser Aspekt der Uneigennützigkeit müsste die Amtsträger/-innen eigentlich entlasten. Ich weiß, die AfDler nehmen es mit unserer Verfassung nicht so genau. Vielmehr missachten Sie oft unsere Verfassung. Deswegen will ich daran erinnern, dass das Strafrecht das schärfste Schwert unseres Rechtsstaates ist. Es darf nicht, wie hier vorgesehen, missbraucht werden. Herr Brandner erinnert hier mal wieder daran, warum wir ihn in der letzten Legislatur als Vorsitzenden des Rechtsausschusses abgewählt haben. Er kann sich nicht benehmen. Er kann nicht nur dann reden, wenn er reden soll, und er kann nicht schweigen, wenn er schweigen soll. Aber zum Glück hat er nichts zu sagen, meine Damen und Herren. Das Strafrecht kann nicht als pauschale Allzweckwaffe für komplexe Sachverhalte angewandt werden. Allein das würde schon als Grund genügen, diesen Gesetzentwürf mit aller Schärfe abzulehnen. Besonders irritierend ist das tiefe Misstrauen, welches dieser Gesetzentwurf der Staatsanwaltschaft entgegenbringt. Dieser Entwurf zielt darauf ab, dass Druck auf die Staatsanwaltschaft ausgeübt wird. Der Druck soll dann dazu führen, Einstellungsentscheidungen reiflich zu überlegen und schlüssig zu begründen. Weiter wird ausgeführt: Die Versuchung für die Staatsanwaltschaft, sich des Verfahrens auf einfache Weise zu entledigen, sei besonders groß. – Da frage ich mich, in welcher Wirklichkeit die AfD eigentlich lebt. So einen Quatsch brauchen wir nicht. Denn mit einem Gesetz Druck auf die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in unserem Land ausüben zu wollen, entspricht nicht unserem Justizsystem und erinnert eher an finstere Zeiten, die die AfD sich herbeisehnt, meine Damen und Herren. Ich bin, ebenso wie meine Fraktion, gegen solch einen Quatsch. Ich kann und muss hier eindeutig benennen, worum es eigentlich geht, nämlich den untauglichen Versuch, einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen. Solche Positionen, wie sie von der AfD vertreten werden, stellen sowohl die Staatsanwaltschaften als auch die Amtsträger/-innen unter Generalverdacht. Und dagegen wehren wir uns. Unsere Justiz leistet enorm viel. Einen Generalverdacht, meine Damen und Herren, hat sie nicht verdient. Wir als Fortschrittskoalition haben an echten Verbesserungen im Bereich der Transparenz und Korruptionsbekämpfung gearbeitet und werden dies auch weiterhin tun. Durch ernsthafte und kluge Vorschläge haben wir bereits aus der Opposition heraus für mehr Transparenz in der Politik gekämpft. Das hat dazu beigetragen, dass wir im letzten Jahr das Lobbyregister eingeführt haben, meine Damen und Herren. Und auch beim Schutz von Whistleblowern haben wir mit dem Hinweisgeberschutzgesetz einen wichtigen Meilenstein gelegt. Darauf sind wir stolz. Der vorliegende Gesetzentwurf aber verstößt gegen unsere Verfassung, wendet Rechtsprechung falsch an, führt zu einem ausufernden Straftatbestand und destabilisiert dadurch unser Rechtssystem. Durch die neue Kompetenzübertragung soll ein bestehendes System an Institutionen geschwächt werden. Das scheint die Absicht der AfD zu sein. Dagegen wehren wir uns. Dieser Gesetzentwurf entlarvt sich selbst und die, die ihn heute hier eingebracht haben: die AfD. Ihren Gesetzentwurf werden wir im Ausschuss beraten; aber ich verrate Ihnen auch schon jetzt, dass wir ihn ablehnen werden.